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BMWK LED Förderung

Achtung: Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich die Kommunalrichtlinie (KLR) ab dem 01.11.2024 ändern wird. Förderanträge, die gemäß der derzeit gültigen KLR gestellt werden, können noch bis zum 31.10.2024 eingereicht werden. Ab dem 01.02.2024 sind dann Förderanträge nach der neuen KLR möglich. Weitere Informationen werden an dieser Stelle zeitnah bereitgestellt.

Mit der BMWK LED-Förderung gegen den Klimawandel

Schicken Sie die CO2-Emissionen auf Talfahrt und erklimmen Sie den Gipfel der Fördermittel. Die BMWK (BMU) Förderung belohnt Ihre klimafreundlichen Investitionen in LED Beleuchtung mit einem Zuschuss von bis zu 40 % bei der Innenbeleuchtung bzw. 50 % bei der Außenbeleuchtung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zuständigkeit für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übernommen. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung oder Sanierung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik im Innen- und Außenbereich.

Profitieren von der BMWK (BMU) LED-Förderung

Sie kommen besonders günstig an eine High-End-Beleuchtung inklusive modernem Lichtmanagementsystem. Die Sanierung senkt den klimaschädlichen CO2-Ausstoß und reduziert Ihre Energieverbräuche um bis zu 80 %. Je nach Anwendungsbereich gibt es Zuschüsse von bis zu 50 %, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Win-win-Situation für unsere Umwelt und Ihr Budget.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, wie Sie die Bedingungen für die BMWK-Förderung am besten erfüllen können. Ihr persönlicher TRILUX-Berater sollte deshalb immer Ihre erste Anlaufstelle sein. Er wird alles Notwendige in die Wege leiten, damit Sie ohne Probleme Ihren Förderantrag einreichen können.

TRILUX und seine kooperierenden Planungspartner lassen Sie in keiner Phase der Antragstellung und Realisierung des Projekts allein. Wir erfassen die Daten Ihrer alten Beleuchtungsanlage, erstellen die Lichtberechnung, erbringen den Nachweis der erforderlichen Effizienz und CO2-Einsparung und beraten Sie beim Antragsverfahren des Bundes. Kurz: Wir machen es Ihnen einfach, an die Mittel der BMWK LED-Förderung zu kommen - ganz im Sinne unserer Markenbotschaft „Simplify Your Light“.

Eckdaten

Auf einen Blick: Alle Eckpunkte der BMWK (BMU) LED-Förderung

Profitieren Sie von unserem Know-how und Service bei der Antragsstellung!
Denn TRILUX begleitet seine Kunden bei der LED-Umrüstung von Anfang an.

 

AUSSENBELEUCHTUNG

25% Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 50% mit zonen-, zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung

  • 40% Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 50% mit Technik zur adaptiven Anpassung
  • 55 % Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß §2 Strukturstärkungsgesetz (bis 65 % bei Radwegen)
  • Mindestbetrag Fördersumme: 5.000€
  • Mindestbetrag Projekgröße Außenbeleuchtung: 20.000€ (Leuchten, zeit- oder präsenzabhängig) bzw. 12.500€ (Leuchten, adaptive Steuerung)
  • Mindestbetrag für finanzschwache Kommunen und Auftragssteller in ausgewählten Braunkohlerevieren: 12.500€ (Leuchten, zeit- oder präsenzabhängig) bzw. 10.000€(Leuchten, adaptive Steuerung)
  • Mindestbetrag Projektgröße zur Förderung des fließenden Radverkehrs 10.000€ bzw. für finanzschwache Kommunen und Antragssteller in ausgewählten Braunkohlerevieren 7.800€

Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden.

 

INNENBELEUCHTUNG

25% bei 50% CO2-Einsparung mit einer nutzungsgerechten Steruerungs- und Regelungstechnik

Finnanzschwache Kommunen und Antragssteller as den Braunkohlerevieren gemäß §2 Strukturstärkungsgesetz erhalten eine höhere Förderquote in Höhe von 40% des Investitionsvolumens bei 50% CO2-Einsparung.

  • Mindestbetrag Fördersumme: 5000€
  • Mindestbetrag Projektgröße Innenbeleuchtung: 20.000€
  • Mindestbetrag Projektgröße für finanzschwache Kommunen und Auftragssteller in definierten Braunkohlerevieren: 12.500€

Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden.

Schritt für Schritt

So klappt es mit dem Förderantrag

Profitieren Sie von unserem Know-how und Service bei der Antragsstellung!
Denn TRILUX begleitet seine Kunden bei der LED-Umrüstung von Anfang an.

  • Schritt 1

    Erfassen ihrer alten Beleuchtungsanlagen

    Wir begleiten und unterstützen Sie bei der Erfassung Ihrer alten Beleuchtungsanlage, bei Bedarf auch mit Entsendung eigener Teams.

  • Schritt 2

    Lichtberechnung und Effizienznachweis

    Auf Grundlage der Erfassungsdaten erarbeitet TRILUX nicht nur die benötigte Lichtberechnung, sondern auch die Effizienzbetrachtung und die Darstellung der CO2-Einsparung.

  • Schritt 3

    Zuarbeit zum Online-Antragsformular

    Wir erarbeiten für Sie die Daten, die Sie für die BMWK-Antrag online auf der Website des Projektträgers Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) benötigen.

  • Schritt 4

    Antrag "Easy Online"

    Für einen schnellen, unkomplizierten Einstieg schauen Sie sich das Tutorial auf der ZUG Seite an.

  • Schritt 5

    Die Zeitfenster

    Die Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden. Nach der Einreichung müssen die Anträge beim ZUG online und anschließend innerhalb von zwei Wochen per Post eingereicht werden.

  • Schritt 6

    Die Ausschreibungsphase

    Nach der Antragsbewilligung durch den Projektträger ZUG steht der Umrüstung Ihrer Beleuchtung auf eine hocheffiziente Beleuchtungsanlage nichts mehr im Wege - die Ausschreibungsphase sollte jedoch erst begonnen werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt.

BMWK (BMU) Förderung 2022 – 2027

In fünf einfachen Schritten zur BMWK (BMU) LED-Förderung

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