E-Line Pro

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Ergänzende Bedingungen für Lichtmanagement / DIGITALE SERVICES – Konnektivität

Die nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen/Regelungen gelten entsprechend für unsere Vertriebsgesellschaften, wenn und nur soweit diese in den Geschäftsbeziehungen der Vertriebsgesellschaften zu ihren Kunden einbezogen werden, Vertragspartner ist dann anstatt der TRILUX GmbH & Co. KG jeweils die Vertriebsgesellschaft und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertriebsgesellschaft gelten im Hinblick auf Anwendbares Recht/Gerichtsstand vorrangig.

Ergänzende Bedingungen für Lichtmanagement / DIGITALE SERVICES – LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen/Regelungen gelten entsprechend für unsere Vertriebsgesellschaften, wenn und nur soweit diese in den Geschäftsbeziehungen der Vertriebsgesellschaften zu ihren Kunden einbezogen werden, Vertragspartner ist dann anstatt der TRILUX GmbH & Co. KG jeweils die Vertriebsgesellschaft und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertriebsgesellschaft gelten im Hinblick auf Anwendbares Recht/Gerichtsstand vorrangig.

Ergänzende Bedingungen für Lichtmanagement/ DIGITALE SERVICES – VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG

Die nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen/Regelungen gelten entsprechend für unsere Vertriebsgesellschaften, wenn und nur soweit diese in den Geschäftsbeziehungen der Vertriebsgesellschaften zu ihren Kunden einbezogen werden, Vertragspartner ist dann anstatt der TRILUX GmbH & Co. KG jeweils die Vertriebsgesellschaft und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertriebsgesellschaft gelten im Hinblick auf Anwendbares Recht/Gerichtsstand vorrangig.

Ergänzende Bedingungen für Lichtmanagement / DIGITALE SERVICES – Technische und Organisatorische Maßnahmen ZUR AUFTRAGSBEARBEITUNG

Die nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen/Regelungen gelten entsprechend für unsere Vertriebsgesellschaften, wenn und nur soweit diese in den Geschäftsbeziehungen der Vertriebsgesellschaften zu ihren Kunden einbezogen werden, Vertragspartner ist dann anstatt der TRILUX GmbH & Co. KG jeweils die Vertriebsgesellschaft und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertriebsgesellschaft gelten im Hinblick auf Anwendbares Recht/Gerichtsstand vorrangig.

Ergänzende Bedingungen für Lichtmanagement / Digital Services - Subunternehmerliste

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