Schaltungsarten

Sicherheitsbeleuchtung kann in Dauerschaltung oder Bereitschaftsschaltung erfolgen.

Bei Dauerschaltung werden Sicherheitsleuchten aus dem Allgemeinbeleuchtungsnetz und bei dessen Ausfall oder Störung aus der Ersatzstromquelle gespeist. Bei Wiederkehr der allgemeinen Stromversorgung muss selbsttätig auf diese zurückgeschaltet werden. Bei Dauerschaltung sind zwei Betriebsarten zu unterscheiden:

  • Im Umschaltbetrieb sind Sicherheitsleuchten nur bei Netzausfall mit der Ersatzstromquelle verbunden, ansonsten werden sie aus dem allgemeinen Netz gespeist.

  • Im Bereitschaftsparallelbetrieb sind Sicherheitsleuchten ständig an die Ersatzstromquelle angeschlossen.

Bei Bereitschaftsschaltung sind Sicherheitsleuchten im Normalbetrieb nicht eingeschaltet. Erst bei Netzausfall oder -störung erfolgt die Einschaltung. Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei Wiederkehr der Spannung selbständig wieder ausschalten. In Räumen, in denen Bereitschaftsschaltung vorgesehen ist, müssen die Leuchten der Allgemeinbeleuchtung auf mindestens zwei Stromkreise aufgeteilt werden.

Die Netzüberwachung, mit Ausnahme von Einzelbatteriesystemen, erfolgt bei Dauerschaltung im Hauptverteiler, bei Bereitschaftsschaltung im Unterverteiler.