Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen europäischen Ländern seit langem mit Gesetzen und Verordnungen erfasst. Daher ist in diesem Bereich die Harmonisierung bestehender Normen noch nicht abgeschlossen.
Regelwerke
Seit August 2004 gilt die Norm EN 50172 „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“, die im Januar 2005 in Deutschland als DIN EN 50172 (VDE 0108-Teil 100) veröffentlicht wurde. Sie gilt für die Kennzeichnung und die Beleuchtung von Rettungswegen bei Störung der allgemeinen Stromversorgung in Arbeitsstätten und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen. Sie enthält Definitionen und allgemeine Festlegungen, auf die man sich europaeinheitlich festlegen konnte, jedoch keine detaillierten und zahlenmäßigen Anforderungen. Hinsichtlich der lichttechnischen Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung wird auf EN 1838 „Notbeleuchtung“ (siehe Kapitel) und hinsichtlich der Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung auf EN 60598-2-22 verwiesen.
Bis zum 1.3.2007 mussten nationale Normen, die der europäischen Norm EN 50172 entgegenstehen, zurückgezogen sein.
Die Anzahl der nationalen Abweichungen zur Norm EN 50172 aufgrund nationaler Rechtsvorschriften unterstreicht weiterhin den schwierigen Harmonisierungsprozess. So hat z. B. Italien sieben Dekrete und Frankreich ebenfalls eine Vielzahl nationaler Rechtsvorschriften zum Thema Notbeleuchtung, die in diesen Ländern Vorrang vor einer europäischen Norm haben.
Auch in Deutschland sind durch die Arbeitsstättenverordnung, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie durch Festlegungen in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer für Versammlungsstätten, Hotels, Verkaufsstätten und andere Bereiche gesetzliche Vorgaben zur Notbeleuchtung erlassen worden.
Für Deutschland ist zudem die Normenreihe DIN VDE 0108 von 1989 heute in eine Vornorm DIN VVDE V0108-100:2010-08, „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen” (VDE V0108-100:2010-08) umgewandelt worden, zum Hinweis, dass von deutscher Seite Änderungen an der EN 50172:2004 gewünscht werden. Darin sind bereits einige konkrete Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung enthalten (Tabelle).
Ob eine Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist oder nicht, wird durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt. Wenn sie erforderlich ist, gelten die lichttechnischen Anforderungen nach EN 1838.
Für die Elektroanlage gilt die Norm DIN VDE 0100-560 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke” (IEC 60364-5-56:2009, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-5-56:2010.