Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Dazu ist eine fachkundige Person zu bestimmen. Werden automatische Prüfeinrichtungen benutzt, so sind die Informationen monatlich aufzuzeichnen. Bei allen anderen Systemen sind die Prüfungen gemäß Tabelle durchzuführen.
Prüfung
Bei normgerechten, automatischen Prüfeinrichtungen, bei denen die Batterieladung ständig oder in Intervallen < 5 min periodisch überwacht wird, entfallen manuelle Prüfprozeduren. Darüber hinaus werden Umschaltung und Funktion der angeschlossenen Verbraucher bei Einzelbatterien wöchentlich und bei Zentral- und Gruppenbatterien täglich geprüft. Automatische Prüfeinrichtungen müssen Störungen melden und registrieren. Automatische Testeinrichtungen zur Überwachung der Sicherheitsbeleuchtung müssen EN 62034 (VDE 0711-400) entsprechen.