Ersatzstromquellen liefern nach Ausfall bzw. Absinken der Spannung der allgemeinen Stromversorgung für eine begrenzte Zeit die elektrische Energie für die Versorgung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Die Umschaltung auf Sicherheitsstromversorgung muss erfolgen, wenn die Spannung der allgemeinen Stromversorgung über einen Zeitraum von mehr als 0,5 s um mehr als 15% gesunken ist. Bei mehr als 85% der Bemessungsspannung muss innerhalb von 1 Minute auf Netzbetrieb zurückgeschaltet werden.
Ersatzstromquellen
Ersatzstromquellen sind:
Einzelbatterie, wartungsfrei, mit Lade- , Umschalt und Kontrolleinrichtung sowie Tiefentladeschutz, maximal für zwei Sicherheits- bzw. Rettungszeichenleuchten zulässig. Einzelbatteriesysteme müssen EN 60598-2-22 entsprechen.
Gruppenbatterie, wartungsfrei, mit Lade- und Kontrolleinrichtung, für Sicherheitseinrichtungen von maximal 300 W bei dreistündiger bzw. 900 W bei einstündiger Betriebsdauer zulässig.
Zentralbatterie mit Lade-, Umschalt- und Kontrolleinrichtung sowie Tiefentladeschutz, ohne Leistungsbeschränkung für die gesamte Sicherheitseinrichtung zulässig. Batteriebetriebene zentrale Stromversorgungssysteme müssen EN 50272-2 entsprechen.
Ersatzstromaggregat, bestehend aus Diesel-Motor und Generator, mit einer Umschaltzeit von maximal 15 s. Hubkolben-Verbrennungsmotoren zum Antrieb von Wechselspannungs-Generatoren müssen entsprechend ISO 8528-12 konstruiert sein.
Schnellbereitschaftsaggregat mit einer Umschaltzeit von maximal 0,5 s. Hierbei dient ein Energiespeicher zur kurzzeitigen Energieversorgung der Verbraucher und zum Hochfahren des Ersatzstromaggregats.
Sofortbereitschaftsaggregat ist ein Stromerzeugungsaggregat ohne Umschaltzeit. Ein Energiespeicher versorgt kurzzeitig die Verbraucher und einen Elektromotor zum schnellen Hochfahren der Kraftmaschine des Ersatzstromaggregats.
Besonders gesicherte Netze haben zwei voneinander unabhängige Einspeisungen der Sicherheitseinrichtungen.
Der Betrieb von Beleuchtungsanlagen über Stromerzeugungsaggregate oder durch besonders gesicherte Netze ist dann möglich, wenn die elektrischen Kenngrößen (Spannung, Frequenz) mit den Nennbetriebsdaten der Leuchten übereinstimmen. In Zweifelsfällen sollte der Leuchtenhersteller befragt werden.