In der Norm DIN VVDE V0108-100:2010-08 sind allgemeine Anforderungen und je nach baulicher Anlage spezielle Anforderungen zur Sicherheitsbeleuchtung enthalten (Tabelle 6.7). Insbesondere wurde z.B. für folgende Anwendungsbereiche eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben:
Rettungswege
besondere Räume für Ersatzstromaggregate, Hauptverteiler der allgemeinen und der Sicherheitsstromversorgung, für Schaltanlagen über 1 kV
Arbeitsräume mit mehr als 50 m2
Versammlungsstätten, Schulen und Museen für mehr als 200 Personen
Mittel- und Vollbühnen, einschließlich der Bühnenerweiterung
Bühnenbetriebsräume, Probebühnen, Chor- und Ballettübungsräume, Orchesterübungsräume, Stimmzimmer, Aufenthaltsraum für Mitwirkende, Bildwerferräume, Manegen, Sportrennbahnen
Räume mit Bühnen und Szenenflächen für Filmvorführungen sowie Bild- und Tonvorführungen für mehr als 100 Personen
Geschäftshäuser und bauliche Anlagen mit mehr als 50 m² großen Verkaufsräumen
Verkaufsräume und Ausstellungsräume (einzeln oder zusammen) mit mehr als 2.000 m² Nutzfläche
baulichen Anlagen mit mehr als 50 m² großen Ausstellungsräumen (ausgenommen Ausstellungsstände in großen Ausstellungshallen oder -zelten)
Schank- und Speisewirtschaften mit mehr als 400 Gastplätzen
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 60 Gastbetten
Hochhäuser mit Räumen, deren Fußboden mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt (gilt nicht für Wohnungen)
Geschlossene Großgaragen mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 m²
Schulen aller Art, in denen gleichzeitig eine größere Anzahl von Personen regelmäßig unterrichtet wird und in denen mindestens ein Geschoss eine Fläche von mehr als 3.000 m² hat
fensterlose Unterrichtsräume
verdunkelte Fachräume.