Eine Beurteilung, ob Explosionsgefahr herrscht, d. h. die Klärung der Frage, ob eine gefährliche explosible Atmosphäre auftreten kann, muss sich auf den Einzelfall beziehen. Explosionen mit gefährlichen Auswirkungen können auftreten, wenn die folgenden vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
Hoher Dispersionsgrad der brennbaren Stoffe.
Konzentration der brennbaren Stoffe in Luft innerhalb ihrer Explosionsgrenzen.
Gefahrdrohende Menge explosibler Atmosphäre.
Wirksame Zündquelle.