Anlagen im Freien
Bei Anlagen im Freien wird in geschützte und ungeschützte Anlagen unterschieden.
Geschützte Anlagen im Freien sind Bereiche, die durch eine Überdachung gegen Witterungseinflüsse weitgehend abgeschirmt sind. Betriebsmittel müssen nach DIN VDE 0100-737 (siehe auch Abschnitt Schutz gegen Feuchte) mindestens in der Schutzart IPx1 (tropfwassergeschützt) ausgeführt sein.
Ungeschützte Anlagen im Freien sind Regen unmittelbar ausgesetzt. Betriebsmittel müssen nach DIN VDE 0100-737 mindestens in der Schutzart IPx3 (regengeschützt) ausgeführt sein.
Für Beleuchtungsanlagen im Freien gilt DIN VDE 0100-714, die sich auf das Harmonisierungsdokument HD 60364-7-714 bzw. auf IEC 60364-7-714 bezieht. Diese Norm betrifft ortsfeste Beleuchtungsanlagen im Freien, z. B. für die Beleuchtung von Straßen, Gärten, Plätzen, Sportstätten und Denkmälern sowie Flutlichtanlagen. Auch die Innenbeleuchtung von Telefonzellen, Wartehäuschen, Hinweistafeln, Stadtplänen und Verkehrszeichen gehört zu diesem Geltungsbereich.
Die Norm gilt nicht für öffentliche Beleuchtungsanlagen, die Teil des öffentlichen Versorgungsnetzes sind. Sie gilt auch nicht für Signalanlagen, vorübergehend genutzte Girlandenbeleuchtung und für außen angebrachte, jedoch von innen versorgte Beleuchtungsanlagen wie z.B. Hausnummernleuchten und Hauseingangsleuchten.
Im Gegensatz zu Innenräumen ist der Außenbereich durch höhere Temperaturschwankungen und eine von Innenräumen abweichende Atmosphäre gekennzeichnet. Für elektrische Betriebsmittel gelten folgende Anforderungen hinsichtlich äußerer Einflüsse:
Umgebungstemperatur - 40°C bis +40°C
relative Feuchte 5% bis 100%
Auftreten von Sprühwasser
Auftreten von kleinen Fremdkörpern
ggf. korrosive Stoffe
mechanischer Schock
Sonnenstrahlung.
Weitere Anforderungen:
Gehäuse, in denen sich zugängliche aktive (spannungsführende) Teile befinden sowie Türen für den Zugang zu den Betriebsmitteln (z.B. zum Kabelanschlusskasten), die sich weniger als 2,5 m über der Standfläche befinden, dürfen nur mit Werkzeug zu öffnen sein.
Leuchten in einer Höhe von weniger als 2,8 m über der Standfläche dürfen zum Zwecke des Lampenwechsels nur durch Werkzeug geöffnet werden können.
Es wird eine Fehlerstromschutzeinrichtung RCD mit I < 30 mA empfohlen.
Schutzart mindestens IP 33. Eine Schutzart IP 23 ist ausreichend, wenn die Verschmutzungsgefahr gering ist (wie in Wohn- oder ländlichen Gebieten) und die Leuchten mehr als 2,5 m über der Standfläche angeordnet sind.
Für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten im Freien siehe nachfolgenden Abschnitt.