Potentialausgleich

In medizinisch genutzten Bereichen der Gruppen 1 und 2 müssen folgende leitfähigen Teile mit einem zusätzlichen Potentialausgleich und einer Potentialausgleichsschiene verbunden sein, um Potentialdifferenzen zwischen den Teilen zu vermeiden:

  • Schutzleiter

  • fremde leitfähige Teile

  • Abschirmungen gegen elektrische Störfelder

  • Verbindungen zu ableitfähigen Fußböden

  • ortsfeste, nicht elektrisch betriebene Operationstische, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind.

In medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 2 sind in der Nähe des Patienten Potentialausgleichsbolzen nach DIN 42801 für den Anschluss ortsveränderlicher medizinischer Geräte bzw. Operationsleuchten vorzusehen. Fest installierte medizinische Geräte und Medizinische Versorgungseinheiten nach DIN EN ISO 11197:2012-08 mit eingebautem Potentialanschlussbolzen, die einen Schutzleiteranschluss haben, brauchen nicht zusätzlich in den Potentialausgleich einbezogen zu werden.