1…10-V Schnittstelle
Eine seit vielen Jahren genutzte Schnittstelle für Vorschaltgeräte in der technischen Beleuchtung ist die 1…10-V Schnittstelle. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Schnittstelle aus der Bühnentechnik (0…10 V).
Beide benötigen zwei zusätzliche Leitungsadern zur Übermittlung des Steuersignals in Form einer Gleichspannung. Bei der 1…10 V-Schnittstelle ist - im Gegensatz zur 0…10 V-Schnittstelle - das Betriebsgerät des Leuchtmittels die aktive Komponente. Das bedeutet:
Das Betriebsgerät stellt den Steuerstrom für die Schnittstelle bereit.
Die Leerlaufspannung bei offener Schnittstelle beträgt 10 V .
Bei offener Schnittstelle befindet sich das Vorschaltgerät im 100%-Betrieb, also bei maximaler Lampenleistung.
Mit einem elektronischen Widerstand (Potentiometer) als Dimmer kann die Steuerspannung beeinflusst werden.
Unterhalb einer Steuerspannung von 1 V befindet sich das Vorschaltgerät im Minimum-Betrieb.
Der Steuerstrom im Kurzschluss der Schnittstelle ist nicht normativ festgelegt, ist jedoch auf maximal 1 mA begrenzt.
Für die einwandfreie Funktion der Schnittstelle ist darauf zu achten, dass das angeschlossene Potentiometer durch den Steuerstrom der zu betreibenden Betriebsgeräte nicht überlastet wird.
Es handelt sich hier also um ein analoges Signal. Charakteristisch dafür ist, dass das Signal in Form der Steuerspannung permanent verfügbar ist, bzw. anliegt. Eine Kennlinie, die das Verhältnis der anliegenden Steuerspannung zum vom Leuchtmittel erzeugten Lichtstrom darstellt, ist für die 1…10-V Schnittstelle nicht genormt.
Im Unterschied zur oben erwähnten, vorwiegend in der Bühnenbeleuchtung verbreiteten, passiven 0…10-V Schnittstelle ist die 1…10-V Schnittstelle eine reine Dimm-Schnittstelle. Das Betriebsgerät wird nicht mittels des Steuersignals geschaltet. Zum Ein- und Ausschalten der Beleuchtung ist demnach immer das Schalten der Versorgungsspannung erforderlich (siehe Abbildung).
Das Steuersignal beruht auf einer Kleinspannung, ist innerhalb der Installation jedoch keine Schutzkleinspannung (SELV). Die Steuerleitung muss deshalb netzspannungsfest verlegt werden. Die Verlegung in einer gemeinsamen Mantelleitung mit der Netzspannung ist zulässig.