Die Lebensdauer von Lampen hängt von mehreren Einflüssen ab.
Lebensdauer von Lampen
Bei Glühlampen – z.B. im Wohnbereich – ist es ausreichend, ihre statistische mittlere Lebensdauer anzugeben. Sie beträgt für Allgebrauchsglühlampen 1.000 Stunden und für Halogenglühlampen 2.000 bis 4.000 Stunden. Nach dieser Zeit sind noch 50 % der Lampen (statistisch) funktionstüchtig. Diese Lebensdauer wird auch mittlere Lebensdauer genannt.
Für Kompakt-Leuchtstofflampen mit eingebautem (meist elektronischem) Vorschaltgerät, die in erster Linie als Ersatz von Allgebrauchsglühlampen in Betracht kommen, wird die gleiche Lebensdauerdefinition verwendet wie für Glühlampen.
Bei Leuchtstofflampen und Kompakt-Leuchtstofflampen mit externen Vorschaltgeräten sowie bei Hochdrucklampen und Natrium-Niederdrucklampen wird die Nutzlebensdauer (auch wirtschaftliche Lebensdauer) angegeben. Das ist diejenige Zeit, nach der der Anlagenlichtstrom (das Produkt aus dem Anteil der noch funktionsfähigen Lampen und dem aufgrund des Lichtstromabfalls noch verfügbaren Lichtstrom) 70 % oder 80 % des Anfangswertes erreicht hat (Orientierungswerte siehe Tabelle). Der Nutzlebensdauer bei Leuchtstofflampen liegt ein Schaltzyklus von 3 Stunden (165 Minuten ein und 15 Minuten aus) zugrunde. Bei Hochdrucklampen ist der Schaltzyklus auf 12 Stunden (11 Stunden ein und 1 Stunde aus) festgelegt.
Davon unterschieden wird die Nennlebensdauer. Das ist die Zeit, nach der bei einem 12-Stunden-Schaltrhythmus (11 Stunden ein, 1 Stunde aus) von allen Lampen z.B. 10 % ausgefallen sind (Abkürzung 12B10). In Tabelle sind auch hierzu Orientierungswerte angegeben.
Abbildung zeigt den prinzipiellen Verlauf der Funktionsfähigkeit A (Anzahl noch funktionstüchtiger Lampen) und des Lampenlichtstroms B in Abhängigkeit von der Brenndauer. Das Produkt aus beiden Größen A · B ergibt den Anlagenlichtstrom. Die wirtschaftliche Lebensdauer (Nutzlebensdauer) wird bei Leuchtstofflampen auf 80 % des Anlagenlichtstromes bezogen.
Die Nutzlebensdauer hängt von einer Reihe Einflussgrößen ab, z. B. von der Schalthäufigkeit, von der Lampenleistung, von der Art der Leuchtstoffe und schließlich auch von der Fertigungscharge. Insofern können exakte Lebensdauerangaben nur schwerlich gemacht werden. Allerdings ist aus praktischer Sicht eine exakte Lebensdauerangabe auch nicht immer erforderlich, weil der Lampenwechsel meist nicht am Ende der Nutzlebensdauer erfolgt, sondern zu einem Zeitpunkt, der aus betrieblichen Gründen bestimmt wird. Der Lampenwechsel erfolgt z.B. aufgrund von Nachmessungen der Beleuchtungsstärke, von innerbetrieblichen Kostenanalysen für Wartungsprozeduren und z.B. auch in Abhängigkeit von Zugangsmöglichkeiten zur Beleuchtungsanlage.
Nach diesen und weiteren Kriterien wird in vielen Fällen entschieden, ob Gruppenauswechselung oder Einzelauswechselung der Lampen vorgenommen werden soll.
Bei Dreibanden-Leuchtstofflampen an magnetischen Vorschaltgeräten wird unter Nennbedingungen eine Nutzlebensdauer (mittlere Lebensdauer) von 10.000 Stunden (13.000 Stunden) und bei Warmstart-EVG bis zu 18.000 Stunden (20.000 Stunden) erreicht. Diese Werte gelten für Nennbedingungen und für einen Rückgang des Anlagenlichtstroms auf 80 % des Anfangswertes (bzw. für 50 % Lampenausfall). Unter- und Überbelastungen können zu Lebensdauer-Verringerungen führen.
Die Perfektion des Vorheizbetriebes (Vermeidung von Kaltstartanteilen) verlängert die Lebensdauer wesentlich und verringert so auch die Anfälligkeit gegen häufiges Schalten. EVG mit chip-kontrollierter Elektrodenvorheizung haben praktisch eine von der Schalthäufigkeit unabhängige Lebensdauer.