Mechanische Sicherheit
Leuchten müssen eine ausreichende Widerstandsfähigkeit gegen die im bestimmungsgemäßen Betrieb zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen aufweisen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Schlagfestigkeit und der Schockfestigkeit einer Leuchte. Erstere bezieht sich auf die Einwirkung einer Schlagenergie auf die Leuchte. Letzteres bezieht sich auf Erschütterungen der Befestigungsfläche der Leuchte, also auf eine Beschleunigung der Leuchte.
Für spezielle Leuchten für den rauen Betrieb (z.B. Leuchten auf Baustellen und Werkstätten oder bei Montage unter Brücken oder an einem Stativ) wird die Schockfestigkeit nach DIN EN 60068-2-27:2010-02 geprüft und dokumentiert. Diese müssen außerdem mindestens die Schutzart IP 54 aufweisen und weiterreichende mechanische Prüfungen bestehen, z.B. auch Fallprüfungen. Für die Schlagfestigkeit sind allgemein verbindliche Prüfungen vorgeschrieben.
Die Leuchtenvorschrift EN 60598-1:2015-10 fordert eine unveränderte elektrische Sicherheit nach einer Schlagprüfung mit einem genormten Schlagprüfgerät. Es werden drei Schläge mit einer Schlagenergie nach Tabelle auf die schwächste Stelle zerbrechlicher und anderer Teile ausgeübt. Die Schlagenergiewerte entsprechen der Norm EN 60068-2-75:2015-08 „Umweltprüfung – Hammerprüfung“ (identisch mit IEC 60068-2-75).
Bei speziellen Anwendungen sind unter Umständen höhere Anforderungen an die Stabilität zu stellen. Notwendig ist dies z. B. bei Sporthallenleuchten.
In der europäischen Norm EN 50102 „Schutzarten durch Gehäuse für elektrische Betriebsmittel (Ausrüstung) gegen äußere mechanische Beanspruchungen (IK-Code)“ wird in Analogie zum IP-Code bzgl. des Eindringens von festen und flüssigen Stoffen (siehe Kapitel, „Schutzarten”) für die Schlagfestigkeit eines elektrischen Betriebsmittels ein IK-Code eingeführt, der z. B. mit der französischen Norm NF EN 50102 auch in Frankreich als nationale Norm übernommen wurde (Tabelle).