Die meisten Zweckleuchten sind ortsfeste Leuchten. Eine Ausnahme bilden Stand- und Schreibtischleuchten, für die gemäß VDE 0100-559 eine flexible Zuleitung und eine Zugentlastung vorgeschrieben sind. Auch abgehängte Leuchten gelten als ortsfest. Für diese kann vorausgesetzt werden, dass eine starre elektrische Zuleitung vorliegt. Eine Zugentlastung ist nicht erforderlich.
Elektrischer Anschluss von Leuchten
Dennoch sind die Anschlussklemmen abgehängter Leuchten in der Regel geeignet, mit Aderendhülsen versehene flexible Leitungen aufzunehmen. Hierbei bilden Lichtbandsysteme mit vorverdrahteten Tragschienen mit Trennsteckersystemen die Ausnahme, die in der Regel keine flexiblen Leitungen - auch nicht mit Aderendhülsen - aufnehmen können. In der Regel ist in der Montageanleitung lediglich der übliche Anschluss mit starrer Zuleitung dargestellt. Ggf. ist daher Rücksprache mit dem Leuchtenhersteller erforderlich.
Ähnlich sieht es mit der Zugentlastung aus. Obwohl streng genommen nicht erforderlich, verfügen viele abgehängte Leuchten über eine Zugentlastung für ihre Zuleitung. Auch Einbau-Downlights verfügen in vielen Fällen über Zugentlastungen für die Zu- und Weiterleitung, obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist. Hinweise dazu sind in der Montageanleitung enthalten.
Darüber hinaus existieren am Markt zahlreiche Steckverbindungssysteme für den Netzanschluss. Mit vorkonfektionierten Zuleitungen in einer dafür vorbereiteten Installation dürfen diese Leuchten dann auch von Nicht-Fachleuten in Betrieb genommen werden (siehe z. B. Abbildung).
Steuerleitungen für die 1...10-Volt- und die DALI-Schnittstelle sind grundsätzlich netzspannungsfest zu verlegen. Beide dürfen in einer gemeinsamen Mantelleitung mit der elektrischen Zuleitung verlegt werden. Sie basieren jeweils zwar auf einer Kleinspannung, jedoch nicht auf Schutzkleinspannung (SELV). Leitungen für Schutzkleinspannungen sind grundsätzlich separat zu verlegen.
Die Auslegung der Schalter und Schutzmaßnahmen (Fehlerstrom-Schutzschalter und Leitungs-Schutzschalter) ist stark abhängig von der Art der Betriebsgeräte, mit denen die angeschlossenen Leuchten betrieben werden (siehe Kapitel, „Betrieb von LED-Leuchten, Einschaltstrom" und Kapitel, „Betrieb von Leuchten für Entladungslampen, Einschaltstrom").
In einigen Fällen kommt es vor, dass mehrere LED-Leuchten sekundärseitig an einem Vorschaltgerät in Reihenschaltung betrieben werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass der für die Leuchten zulässige Betriebsstrom vom angeschlossenen Vorschaltgerät eingehalten wird. Die maximale Anzahl, bzw. die maximale Gesamtleistung der angeschlossenen Leuchten darf nicht überschritten werden. Vom Hersteller geprüfte Konstellationen und ggf. vorkonfektionierte Anschlussleitungen sind in der Montageanleitung der Leuchte dokumentiert (siehe auch Kapitel „Betriebsgeräte für LED-Leuchten”).