Beleuchtungswärme

Leuchten setzen im Betrieb elektrische Energie in Licht und zum Teil in Wärme um. Diese Wärme muss abgeführt werden, um einen sachgerechten Betrieb der Leuchte zu ermöglichen. Insbesondere bei Einbauleuchten ist es also wichtig, die Erfordernisse der Wärmeabführung in der Anwendung zu berücksichtigen.

Sind Einbauleuchten nicht einschränkend gekennzeichnet, darf davon ausgegangen werden, dass sie sich unter Einhaltung der Montageanleitung im Betrieb maximal so stark erwärmen, dass ihr Betrieb nicht beeinträchtigt wird und diese grundsätzlich eingesetzt werden können. Eine einschränkende Kennzeichnung1 erfolgt hingegen an Leuchten, die nicht für den Einbau in Decken-, oder Wandöffnungen geeignet sind, wenn Wärmedämm-Material die Leuchte abdecken kann. Dies ist nicht allein eine brandschutztechnische Vorgabe (siehe Kapitel, „Brandschutz"), sondern bezieht sich in erster Linie auf den bei Einhaltung der technischen Spezifikation störungsfreien Betrieb der Leuchte. Nichteinhaltung führt zu einem Wärmestau in der Leuchte und kann eine verringerte Lichtausbeute, schnellere Alterung der Komponenten und Frühausfälle der Leuchtmittel bzw. Leuchten bewirken.

Abbildung 3.176: Mindestmaße für den Einbauhohlraum eines Downlights

Übliche Baustoffe des Trockenbaus sind in diesem Sinne nicht als isolierende Materialien, sondern als normal wärmeleitfähig zu betrachten. Die thermische Prüfung der Leuchten im Labor erfolgt gemäß EN 60598 mit einem Einbaugehäuse aus schwarz gestrichenem, 19 mm starken Sperrholz für die Seitenteile und 12 mm starker Spanplatte für die aufnehmende Deckenplatte und die obere Abdeckung. Die Prüfung erfolgt in der Gebrauchslage, wie in der Montageanleitung dokumentiert, unter Berücksichtigung der dort gegebenen Montagehinweisen.

Für Einbauleuchten ohne die oben genannte, einschränkende Kennzeichnung wird die Prüfung mit zusätzlich zwei vollständig umschließenden Schichten Isoliermaterial von 10 cm Stärke und einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK durchgeführt.

Gegebenenfalls sind die in der Montageanleitung dokumentierten Mindestmaße für den Einbauhohlraum zu beachten. Sowohl für Leuchten mit einschränkender Kennzeichnung bzgl. Wärmeisolierung, wie auch für solche ohne diese Kennzeichnung1 ist die Oberfläche des Einbauvolumens für die Wärmeableitung erforderlich. Für TRILUX-Einbauleuchten in den typischen Maßen der Systemdecken (z. B. 600mm x 600mm, 300mm x 1200mm etc.) darf das Deckenmaterial direkt an der Leuchte anliegen. Für Downlights und Einbaustrahler sind die erforderlichen Geometrien skizziert (siehe Abbildung).

Das Zeichen  befindet sich von außen sichtbar auf der Leuchte sowie in der Montageanleitung