Die Richtlinie 2001/95/EG vom 3.12.2001 über die allgemeine Produktsicherheit und weitere spezielle Sicherheitsbelange betreffende EU-Richtlinien wurde in Deutschland durch das am 1.5.2004 in Kraft getretene Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) umgesetzt. Dies wurde am 1. Dezember 2011 vom aktuellen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst.
Rechtliche Bedeutung von VDE- bzw. ENEC-Zeichen
Die EU-Richtlinie 2001/95/EG sowie die daraufhin erlassenen nationalen Gesetze regeln u. a. das Inverkehrbringen (Herstellen, Importieren) von Produkten. Danach dürfen Produkte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Sicherheit und Gesundheit von Anwendern nicht gefährdet werden. Dazu muss der Anwender der Produkte über alle die Sicherheit betreffenden Eigenschaften des Produkts informiert werden. Insbesondere müssen die Produkte den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-Vorschriften entsprechen. Auch muss der Hersteller den Lebenszyklus seines Produktes beobachten und bei bekannt gewordenen Mängeln die zuständige Behörde informieren und gegebenenfalls einen Rückruf einleiten.
Das VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut (VDE-PZI) ist in Deutschland eine zugelassene Stelle nach dem ProdSG, auch für die Prüfung und Zuerkennung des in Deutschland gültigen GS-Zeichens bzw. VDE-GS-Zeichens – auch für verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände und technische Arbeitsmittel.
Bei der Leuchtenauswahl bedeutet dies: Bei Produkten mit VDE- bzw. ENEC-Zeichen kann ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass diese dem Stand der Technik und damit dem GPSG entsprechen. Der Hersteller kennzeichnet durch das VDE- bzw. ENEC-Zeichen auf den Betriebsmitteln, dass das VDE-Prüf- und Zertifizierungsinstitut die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen überprüft hat. Zusätzlich wird die Fertigung durch Ingenieure des VDE-PZI überwacht, wobei Stichproben für Nachprüfungen entnommen werden.