Schutzklassen

Elektroanlagen und Elektrogeräte müssen einen ausreichenden Schutz von Menschen und Tieren gegen elektrischen Schlag (direktes Berühren spannungsführender Teile) aufweisen. Dieser Schutz kann erreicht werden durch

  • Abdeckung oder Umhüllung

  • Hindernisse (z.B. Absperrungen) und Abstand

  • zusätzliche Schutzeinrichtungen, z. B. Fehlerstromschutzschalter (siehe auch Kapitel),

  • Isolierung aktiver (spannungsführender) Teile

  • Betrieb mit bei Berührung ungefährlicher Schutzkleinspannung.

Entsprechend ihrem Schutz gegen zu hohe Spannung bei direkter Berührung werden elektrische Betriebsmittel wie Leuchten in drei Schutzklassen nach EN 61140 (früher DIN VDE 0140) und CENELEC HD 366 eingeteilt:

a

Bei der Schutzklasse I wird das Schutzziel durch Isolierung spannungsführender Teile (sogen. Basisisolierung) und durch den Anschluss leitfähiger berührbarer Metallteile an den Schutzleiter erreicht. Die Schutzleiter-Anschlussklemme ist mit dem Erdungszeichen gekennzeichnet.

Wenn die Basisisolierung versagt und in der Folge eine elektrische Verbindung der Spannungsquelle mit berührbaren Teilen der Leuchte besteht, fließt ein Strom über den Schutzleiter. Der Schutzleiter befindet sich auf Erdpotential so dass die mit ihm verbundenen Teile der Leuchte keine gefährlichen Körperspannungen annehmen können.

Zusätzlich werden durch eine Fehlerstromschutzschaltung (FI-Schaltung, Differenzstromschaltung, RCD Residual current protective device) elektrische Betriebsmittel vom versorgenden Netz getrennt, wenn in dem zu schützenden Stromkreis ein zu großer Differenz- bzw. Fehlerstrom fließt.

Abbildung 3.195: TN-System mit RCD

Stromkreise, in denen sich Steckdosen befinden, müssen mit Schutzschaltern mit Auslösung bei 30 mA ausgestattet werden. Dies soll sicherstellen, dass auch bei Berührung spannungsführender Teile ohne Verbindung zum Schutzleiter der Körperstrom auf maximal 30 mA begrenzt ist und nicht zu bleibenden Gesundheitsschäden führt.

M

Bei Betriebsmitteln der Schutzklasse II sind spannungsführende Teile zusätzlich zur Basisisolierung mit einer weiteren Schutzisolierung versehen. Ein Schutzleiteranschluss ist nicht erforderlich. Anlagenbezogene Schutzmaßnahmen können entfallen. Das Gerät ist mit dem doppelten Quadrat gekennzeichnet.

Bei Geräten der Schutzklasse III beruht der Schutz auf der Anwendung von Schutzkleinspannung (SELV – safety extra-low voltage). Das bedeutet, dass die Versorgungsspannung 50 V(Wechselspannung) bzw. 120 V (Gleichspannung) in Verbindung mit einem Sicherheitstrafo (oder gleichwertigem Gerät) nicht überschreiten darf.