Kompatibilität mit IR-Steuerungen

Leuchtstofflampen erzeugen auch Strahlungsanteile im Infrarotbereich, die von Infrarot (IR)-Empfängern aufgenommen werden Können. Ist dieser Strahlungsanteil, wie bei elektronischen Vorschaltgeräten (EVG), mit der Betriebsfrequenz der EVG von ca. 25 kHz- 60 kHz moduliert, können Infrarotsteuerungen mit Informations- Frequenzen in gleicher Größenordnung nicht mehr zwischen Nutzsignal und Signalen der Leuchtstofflampe unterscheiden (siehe Abbildung). Dies tritt besonders bei hoher Empfindlichkeit des Infrarot-Empfängers auf. In diesen Fällen bewirken bereits die geringen Anteile der Infrarot-Strahlung von Leuchtstofflampen Fehlinformationen im IR-Empfänger. Davon können z.B. drahtlose Kopfhörer, IR-Fernsteuerungen, Tonübertragungen und Einrichtungen von Personenrufanlagen betroffen sein.

Abbildung 3.183: Störung eines IR-Empfängers:
- Leuchtstofflampen senden IR-Strahlung aus.
- Die IR-Strahlung ist mit der Betriebsfrequenz des EVG moduliert.
- IR-Sender, z. B. eine Fernbedienung, senden modulierte Signale.
- Entspricht die Modulationsfrequenz des Signals (ca.) der Betriebsfrequenz des EVG, so wirkt dieses störend.
- Das Signal wird vom Störsignal (Rauschen) überdeckt und kann nicht erkannt werden.

Im Kapitel „Gesundheitswesen“, Abschnitt „IR-Steuerung im OP“ wurde auf solche möglichen Probleme hingewiesen.

Werden Leuchten für Leuchtstofflampen eingesetzt, ist deshalb bei der Leuchtenauswahl auf unterschiedliche Betriebsfrequenzen von EVG und Informationsfrequenzen von IR-Steuerungen zu achten.

Bei Beachtung der europäischen Norm EN 61920 „Infrarot-Übertragungssysteme – nicht leitungsgebundene Anwendungen“ und der betreffenden Frequenzbereiche der EVG (siehe auch Tabelle) Können solche Probleme meist vermieden werden. In Zweifelsfällen sind zuvor Tests zur einwandfreien Funktion der IR-Steuerungen zu empfehlen.

Tabelle 3.140: Beispiele für Betriebsfrequenzen von IR-Steuerungen im Operationsraum und von elektronischen Vorschaltgeräten (EVG)

Die wirksamste Abhilfe Kann durch die richtige Wahl der Arbeitsfrequenzen der IR-Anlagen geschaffen werden. Dabei sollten für die IR-Fernbedienungen Übertragungsverfahren mit genügend hoher Trägerfrequenz (über 400 kHz) gewählt werden. Auch bei der Tonübertragung und bei Personenrufanlagen Kann durch hohe Trägerfrequenzen ein sicherer Betrieb gewährleistet werden. Hier sollten Frequenzen von 2,3 MHz und darüber verwendet werden.

Als weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Beeinflussung von IR-Steuerungen durch die Beleuchtung kann die Infrarot-Empfangseinrichtung so angeordnet werden, dass kein direktes Leuchtstofflampenlicht auf den IR-Empfänger fallen Kann.

Bei Einsatz von LED-Leuchten tritt dieses Problem nicht auf, da weder Infrarotstrahlung noch Trägerfrequenzen des Lichtes in den genannten, kritischen Frequenzbereichen auftreten.