Alle Leuchten müssen funkentstört und nach EN 55015 geprüft sein. Der Nachweis erfolgt durch das EMV-Zeichen, z. B. der VDE-Prüfstelle.
Funk-Entstörkondensator
Funk-Entstörkondensatoren unterdrücken Störspannungen eines Betriebsmittels. DIN VDE 0565-1 unterscheidet Funk-Entstörkondensatoren der Klasse X und Y. Kondensatoren der Klasse X werden netzparallel, d. h. zwischen Leiter und Neutralleiter, angeschlossen. Kondensatoren der Klasse Y werden zwischen den Netzleitungen und dem Metallgehäuse des Betriebsmittels bzw. dessen Schutzleiter angeschlossen.
Bei Leuchten in Starterschaltung werden nur Kondensatoren der Klasse X verwendet. Diese werden aufgrund ihrer Spannungsfestigkeit in zwei Unterklassen X1 (Spitzenspannung > 1 200 V) und X2 (Spitzenspannung von 253 V bis 1 200 V) eingeteilt. Bei netzparallel kompensierten Leuchten entfällt der Funk-Entstörkondensator, weil dessen Funktion vom Kompensations-Kondensator mit erfüllt wird. Bei Leuchten mit EVG entfallen ebenfalls zusätzliche Funk-Entstörkondensatoren.
Bei mehrlampigen Leuchten mit induktiven Vorschaltgeräten gilt die Funkentstörung für einphasigen Anschluss. Bei Aufteilung der Lampenkreise für Serienschaltung muss für jeden weiteren Stromkreis ein zusätzlicher Funk-Entstörkondensator bauseits eingesetzt werden.