Notbeleuchtung
Der Ausfall der elektrischen Stromversorgung ist auch in den hochindustriellen Ländern keine Seltenheit mehr.
Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung entstehen in unserer vollelektrifizierten und engmaschig vernetzten Industriegesellschaft nicht nur hohe wirtschaftliche Schäden, sondern führen auch zu Unfallgefahren für Menschen. Daher hat der Gesetzgeber für diesen Fall mit der europäischen Arbeitsstätten- Richtlinie 89/654/EWG „Mindestvorschriften über Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten“ für Arbeitsstätten eine Notbeleuchtung vorgeschrieben.
In Deutschland ist diese Richtlinie mit der Arbeitsstättenverordnung vom 12.8.2004 (zuletzt geändert am 31. August 2015) in nationales Recht übernommen worden. Ähnliches gilt auch für die übrigen EU-Länder.
Gleiches gilt für die EU-Richtlinie 92/58/EWG (zuletzt geändert am 26. Februar 2014) über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und /oder Gesundheitsschutz-Kennzeichnung am Arbeitsplatz, die die Gestaltung von Sicherheitskennzeichen, z. B. zur Rettungswegkennzeichnung regelt, die ebenfalls bei Netzausfall durch eine Notstromversorgung funktionsgerecht sein müssen.