Notbeleuchtung

Für die Notbeleuchtung gelten folgende zusätzliche Messbedingungen:

  • Messung bei batteriebetriebenen Anlagen am Ende der Nennbetriebsdauer

  • Messung in Anlagen mit Ersatzstromaggregaten oder besonders gesicherten Netzen bei der niedrigsten Versorgungsspannung.

  • Die in EN 1838 genormten Beleuchtungsstärken der Notbeleuchtung sind ausschließlich Direktwerte, ohne Reflexionsanteil. Die Messung der Beleuchtungsstärke ohne Reflexionsanteile kann näherungsweise durch einen vor dem Empfänger gesetzten Tubus erfolgen. Das Verhältnis des Tubusdurchmessers und der Tubuslänge ist so zu wählen, dass das Licht von jeder Stelle der Leuchten auf jede Stelle des Empfängers gelangt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die mittlere Leuchtdichte der Leuchten mit einem bildauflösenden Messgerät zu messen und daraus die Beleuchtungsstärke zu ermitteln.

Rettungszeichenleuchten

Die speziellen Messgrößen an Rettungszeichen für den Notbetrieb nach EN 1838 sind für hinterleuchtete Sicherheitszeichen (Rettungszeichenleuchten):

  • Leuchtdichten des hinterleuchteten Sicherheitszeichens im Not- und Netzbetrieb

  • minimale, mittlere und maximale Leuchtdichte der Fläche mit der grünen Sicherheitsfarbe

  • minimale, mittlere und maximale Leuchtdichte der Fläche mit der weißen Kontrastfarbe

  • mittlere Leuchtdichte des gesamten Sicherheitszeichens.

Für beleuchtete Sicherheitszeichen (Rettungszeichen) ist die minimale Beleuchtungsstärke auf der Oberfläche der beleuchteten Sicherheitszeichen zu messen.