Messung der Beleuchtung
Gute Beleuchtung ist bei der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsräumen sowie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz unverzichtbar. Deshalb wird trotz gewissenhafter Planung die Messung der Beleuchtung in der ausgeführten Anlage größere Sicherheit darüber geben, ob diese Mindestwerte auch eingehalten werden.
Auch ist die Messung der Beleuchtung während der laufenden Betriebszeit notwendig, um aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Einhaltung der Mindestwerte der Beleuchtung sicherzustellen. Insbesondere die Beleuchtungsstärke verringert sich durch Alterung und Verschmutzung der Lampen und Leuchten, der Raumbegrenzungsflächen und der Oberflächen der Einrichtung. Deshalb sind die Beleuchtungsstärken an den Arbeitsplätzen regelmäßig zu überprüfen. Vorausschauende Wartungsverfahren erfassen diese Werte an den Arbeitsplätzen regelmäßig.
Eine messtechnische Überprüfung von Beleuchtungsanlagen kann also aus verschiedenen Gründen notwendig sein:
Untersuchung des Ist-Zustandes einer Beleuchtungsanlage zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung von Richtlinien, Vorschriften und Normen, um ggf. eine Wartung, Instandsetzung oder Änderung der Anlage zu veranlassen.
Einhaltung von Sicherheitsanforderungen seitens des Arbeitsschutzes.
Vergleich verschiedener Beleuchtungsanlagen, z. B. in Musteranlagen, zum Zweck der Auswahl lichttechnisch und wirtschaftlich zweckmäßiger Lösungen.
Nachprüfung von Projektierungen, so stellt z. B. EN 12193 „Sportstättenbeleuchtung“ fest, dass unter Berücksichtigung von Fertigungstoleranzen von Lampen und Leuchten, Messtoleranzen und Toleranzen für Anordnung und Ausrichtung der Leuchten, aber auch Temperatur- und Spannungsschwankungen, merkliche Abweichungen zwischen Planung und Messung auftreten können. Unter Ausschluss dieser Einflüsse dürfen die berechneten und die gemessenen Mittelwerte jedoch nicht mehr als 10 % von einander abweichen.