Licht und Wirtschaftlichkeit
Vom gesamten Stromverbrauch unserer Gesellschaft benötigt die künstliche Beleuchtung z. B. in Deutschland weniger als 10 %. In Verwaltungsgebäuden kann die Beleuchtung allerdings bis zu 40 % der gesamten Energiekosten ausmachen. Energie sparende Beleuchtung ist also nicht allein ein ökologisches, sondern auch ein ökonomisches Thema.
Schon die Zuordnung der quantitativen Anforderungen an die Beleuchtung zu bestimmten Tätigkeiten (siehe EN 12464-1) berücksichtigt auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. So waren entgegen dem physiologisch Notwendigen, z. B. für Arbeiten an Drehbänken, Pressen und Stanzen im Jahr 1935 nur 75 lx genormt, die mit Glühlampen erzeugt werden mussten. 1972 konnte man wegen der mehr als fünffachen Lichtausbeute der Leuchtstofflampen den Wert auf 200 lx anheben und seit der ersten Ausgabe der EN 12464-1 im Jahr 2003 werden für diese Sehaufgaben 500 lx empfohlen, die mit hochmodernen Lichtsystemen erzeugt werden können. Seit der Überarbeitung der europäischen Norm werden von 2011 werden weitere Anforderungen gestellt. So wird z. B. in vielen industriellen Arbeitsstätten mit dem Aufkommen effizienter LED-Lichtquellen eine verbesserte Farbwiedergabe gefordert ( (siehe auch Kapitel) wird. Ein höheres Beleuchtungsniveau und verbesserte Lichtqualität bewirken zwar höhere Gesamtkosten, die jedoch durch steigende Produktivität sowie geringere Unfallhäufigkeit, insbesondere von Bagatellunfällen, mehr als aufgewogen werden können. Auch die gesellschaftlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz im Allgemeinen und die körperliche Unversehrtheit im Besonderen haben sich in dieser Zeit erheblich weiterentwickelt.
Daher gilt: Bei allen Energie- und Kostenbetrachtungen – z. B. für Neu- bzw. Sanierungsbaumaßnahmen – haben die Kriterien für gute Beleuchtung oberste Priorität. Dieser Grundsatz ist in EN 12464-1 mit dem Satz genormt: „Eine Beleuchtungsanlage sollte die Beleuchtungsanforderungen eines bestimmten räumlichen Bereiches erfüllen, ohne Energie zu verschwenden. Es ist jedoch wichtig, hierbei keinen Kompromiss zu Lasten der lichttechnischen Gütemerkmale der Beleuchtung einzugehen, nur um den Energieverbrauch zu senken.“
In der Abwägung der Güte der Beleuchtung und den dafür erforderlichen einmaligen bzw. laufenden Kosten liegt der wesentliche Wert qualifizierter Beleuchtungsplanung. So betragen die Investitionskosten für die Beleuchtung etwa nur 1 bis 2 % der Entstehungskosten eines Büroarbeitsplatzes, den man ebenso wie die Beleuchtung mit zeitgemäßen Gestaltungselementen ausstattet, um Motivation und Produktivität zu fördern.
Wirtschaftlichkeitsvergleiche von Anlagen sind nur realistisch, wenn diese in Bezug auf Qualität, Lebensdauer, Gebrauchstüchtigkeit, gesicherte Ersatzteilversorgung, Wartungsvorteile der Leuchten und insbesondere die Einhaltung der Gütemerkmale der Beleuchtung gleichwertig sind. Der alleinige Vergleich der Anlagekosten (Anschaffungskosten der Leuchten und der Lampen-Erstbestückung) gibt oft ein unrealistisches Bild. Die jährlichen Kosten für den Kapitaldienst und die Energie sowie für Lampenersatz, Wartung und Reinigung der Anlage sind für sachgerechte Entscheidungen ebenso wichtig.
Die positiven Wirkungen einer verbesserten Beleuchtung in Bezug auf gesteigerte Motivation, erhöhte Produktivität, verringerte Erkrankungsrate etc. können hingegen nicht quantitativ erfasst werden. Im Einzelfall können sie jedoch geschätzt und vergleichend herangezogen werden, um das Qualitätsniveau der zu planenden Beleuchtungslösungen zu definieren (siehe Kapitel „Sanierungsbeispiele" Beispiel 1).