Umweltgerechte Gestaltung von Produkten

Mit der EU-Richtlinie 2009/125/EG vom 20. November 2009 ist ein gesetzlicher Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (ErP Energy-related Products, auch Ökodesign-Richtlinie genannt) vorgegeben

Die Richtlinie schafft in Deutschland seit dem 25. November 2011 den gesetzlichen Rahmen, mit dem Umweltaspekte bereits bei der Entwicklung von energiebetriebenen Produkten berücksichtigt werden sollen. Dabei setzt man auf die Herstellerverantwortung. Es wird zur Vermeidung innovationshemmender Wirkungen auf eine unabhängige Prüfung verzichtet.

Der Ansatz zur ErP-Richtlinie kommt aus dem Klimaschutz und den Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll. Als Rahmenrichtlinie ist sie selbst nicht direkt wirksam. Bestimmte Produktkategorien müssen Anforderungen erfüllen, die  in sogenannten „Durchführungsmaßnahmen“ festgelegt werden.

Die für die technische Beleuchtung relevante Verordnung ist die VERORDNUNG (EU) 2019/2020, oft auch als „Single Lighting Regulation" bezeichnet, die das Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Beleuchtungskomponenten regelt. Sie ist die Nachfolgeverordnung für u. a. die Verordnung (EG) Nr. 245/2009, mit der z. B. das seit dem 13.04.2017 wirksame Verbot von induktiven Betriebsgeräten für Leuchtstofflampen - mit wenigen Ausnahmen - , das seit dem 13.04.2015 wirksame Verbot der Quecksilberdampf-Hochdrucklampen oder das Verbot der „Standard”-Leuchtstofflampen seit dem 13.04.2010, eingeführt wurde. Auch die zulässigen Grenzwerte der Standby-Verluste von geregelten Leuchten im Bereitschaftsbetrieb sind hier geregelt.

Eine weitere Verbotsstufe wird ab dem 21. September 2021 weitere Leuchtmittel betreffen. Dabei wird die zulässige Leistungsaufnahme der Lichtquelle in Abhängigkeit ihrer Bauform, ihres Nutzlichtstromes und ihrer Farbwiedergabe begrenzt. Die konkreten Anforderungen sind im Anhang der Verordnung (EU) 2019/2020 in umfangreichen Tabellen hinterlegt. In der Folge werden z. B. T5-Lampen mit 80 W Lampenleistung, einem Lichtstrom von 6.150 lm und der Farbwiedergabestufe Ra80 nicht mehr zulässig sein. Eine weitere Verschärfung der Effizienzanforderungen ist in der Verordnung für den 21. September 2023 bereits festgelegt.

Für alle Arten von Leuchten (auch für die im Hausgebrauch) gilt ferner auch die Stoffverbotsrichtlinie 2011/65/EU (RoHS). Danach dürfen in Deutschland ab dem 1.7.2006 in Leuchten bestimmte Gewichtsprozente gefährlicher Stoffe, wie Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom usw. nicht mehr enthalten sein. Die RoHS Richtlinie ist durch das ElektroG (siehe Absatz „Entsorgung von Leuchten") in deutsches Recht umgesetzt. TRILUX-Leuchten erfüllen diese Anforderungen.

Produktionsprozesse

Produktionsprozesse können die Umwelt durch Luftimmissionen, Gewässerverunreinigungen oder durch ein hohes Sondermüllaufkommen belasten. Zum Schutz der Allgemeinheit gegen diese Beeinträchtigungen wurde eine Vielzahl von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie technische Normen erlassen.

Der Gesetzgeber widmet sich insbesondere folgenden Bereichen:

  • Der Luftverschmutzung nach dem in Deutschland gültigen Bundes-Immissionsschutzgesetz

  • der Wasserverunreinigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und

  • der Abfallablagerung nach dem Abfallgesetz.

Beispiele ökologischer Prozesse in der Leuchtenfertigung:

  • Für das Entfetten und Reinigen von Metallteilen müssen Lösungsmittel verwendet werden. Diese Lösungsmittel werden in einem geschlossenen Kreislauf mit vollautomatisch arbeitenden Filteranlagen wiederaufbereitet und dem Reinigungsprozess wieder zugeführt.

  • Die beim Entfetten der Stahlbleche anfallenden Ölschlämme werden in Abscheidern zurückgehalten. Die Rückstände werden getrennt von anderen Abfallarten entsorgt.

  • Lackierungen werden mit lösungsfreien Pulverlacken vorgenommen.

  • Trinkwasser wird mit hohem Aufwand in kommunalen Klärwerken hergestellt. Der Wasserbedarf wird erheblich durch Kühlanlagen mit geschlossenem Wasserkreislauf reduziert.

  • Bei der Herstellung von Leuchtenabdeckungen (Wannen) aus Kunststoff wird der anfallende Kunststoffabfall recycled. Durch Zerkleinern der Abfälle entsteht Granulat, das durch Extrusion in Plattenmaterial umgearbeitet und damit dem Fertigungsprozess wieder zugeführt wird.

  • Warmwasser-Heizungskessel mit Abgaswärmenutzern und automatischen, druckabhängigen und drehzahlgesteuerten Umwälzpumpen führen zu erheblichen Energieeinsparungen.