Optische Strahlung wird jede elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm (Nanometer) bis 1 mm (Millimeter) bezeichnet. Die optische Strahlung wird gemäß Tabelle in weitere Bereiche unterteilt. Die positiven wie auch negativen Wirkungen der Strahlungen auf den Menschen sind stark von der Wellenlänge und der Bestrahlung, d.h. dem Produkt aus Bestrahlungsstärke und der Einwirkungsdauer, abhängig. Im Falle schädigender Wirkungen wird der Grad der schädigenden Wirkung durch Expositionsgrenzwerte gekennzeichnet, die Bestandteil des Arbeitsschutzes sind.
Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung” vom 27. Juli 2010 betrifft den Schutz von Arbeitnehmern durch Schädigungen von Augen und Haut aufgrund der Exposition von künstlicher, optischer Strahlung, einschließlich der LASER-Strahlung (Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation – Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung). Sie gilt nicht für die natürliche Strahlung. Sie definiert die Spektralbereiche der künstlichen Strahlung, verweist auf mögliche schädigende Wirkungen (s. a. Tabelle) und legt den Expositionsgrenzwert hinsichtlich des Arbeitsschutzes fest.