Umgebungsbereich

Auch für die Bereiche außerhalb der Sehaufgabe legen die Regelwerke der Beleuchtung Gütewerte fest. Dies ist wesentlich damit begründet, dass die Leuchtdichteverteilung im gesamten Gesichtsfeld den Adaptationszustand und damit die Sehleistung bestimmt.

In der EN 12464-1wird angrenzend an den Bereich der Sehaufgabe dessen unmittelbarer Umgebungsbereich definiert. Er umfasst im Gesichtsfeld befindliche Flächen um den Bereich der Sehaufgabe von mindestens 0,5 m Breite. Dann folgt der Hintergrund, für den EN 12464-1 ebenfalls lichttechnische Festlegungen enthält (siehe Kapitel „Beleuchtungsstärke", Abschnitt „Hintergrundbeleuchtung”).

Der unmittelbare Umgebungsbereich darf um eine Stufe der Beleuchtungsstärke geringer beleuchtet werden als der Bereich der Sehaufgabe. Dazu und zu der über den unmittelbaren Umgebungsbereich hinausgehenden Beleuchtung im Raum siehe Kapitel  „Leuchtdichteverteilung” und Kapitel „Beleuchtungsstärke", Abschnitt „Beleuchtungsstärke des unmittelbaren Umgebungsbereiches”.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 unterscheidet abweichend von der EN 12464-1nicht zwischen unmittelbarer Umgebung und Hintergrund. Die Umgebung erstreckt sich aus Sicht dieses Regelwerks bis zum angrenzenden Verkehrsweg oder der Wand (siehe auch Kapitel „Licht und Arbeitsschutz", Abschnitt „Anforderungen an den Arbeitsschutz in Deutschland” und Kapitel „Grundlegende Kriterien" im Büro, Abschnitt „Sehaufgaben und Arbeitsbereich").