In vielen Fällen wird eine adäquate Beleuchtung der Bereiche der Sehaufgaben sehr zufriedenstellend durch eine Allgemeinbeleuchtung im Raum sichergestellt. Das trifft z. B. in industriellen und handwerklichen Arbeitsstätten auf den überwiegenden Teil des Arbeitsraumes zu.
Ein wesentlicher Vorteil gegenüber einer einer zonalen, auf separate Bereiche der Sehaufgabe bezogenen Beleuchtung (siehe unten) ist die zusätzliche Freizügigkeit in der Raumnutzung und der ohne Veränderung der Beleuchtungsanlage veränderbaren Anordnung der Arbeitsplätze. Dazu wird der gesamte Raum, in der Regel abzüglich eines Randbereiches von 0,5 m Breite, als ein zusammenhängender Bereich der Sehaufgabe angenommen (siehe auch Kapitel „Gleichmäßigkeit
der Beleuchtungsstärke“).
Für die Beleuchtung separater Bereiche der Sehaufgabe müssen vom Planer Größe und Lage der Sehaufgabe (die horizontal, vertikal oder auch geneigt sein kann) und die örtliche Positionierung der verbindlich festgelegten Arbeitsplätze und der dort vorgesehenen Arbeitsaufgaben ermittelt werden, um die Sehleistung und den Sehkomfort am Arbeitsplatz zu gewährleisten. In der Praxis ist dies häufig schwierig, weil zum Zeitpunkt der Beleuchtungsplanung die genaue Anordnung der Arbeitsplätze noch nicht festgelegt ist. Andererseits ergeben sich durch Konzentration der Beleuchtung auf begrenzte Bereiche der Sehaufgabe Möglichkeiten der Einsparung von Energie- und Investitionskosten.
Die Bestimmung der räumlichen Ausdehnung des Bereiches der Sehaufgabe innerhalb des Arbeitsplatzes wird durch die folgende Interpretation erleichtert.