Reflexblendung

Reflexblendung auf horizontalen Sehaufgaben

Reflexionen hoher Leuchtdichten auf der Sehaufgabe können die Erkennbarkeit der Sehaufgabe verringern. Reflexionen zu hoher Leuchtdichten auf glänzenden Oberflächen, z. B. auf Glanzpapier, auf Bildschirmen oder Messinstrumenten in Laboratorien und Leitständen, führen zu ähnlichen Störungen wie bei der Direktblendung. Diese als Reflexblendung bzw. Schleierreflexion bezeichneten Vorgänge beeinträchtigen die Kontraste, die zum störungsfreien Sehen notwendig sind. Reflexbilder führen ferner zu Fusionsreizen. Diese entstehen dadurch, dass das Auge auf die visuelle Information

  • im Nahbereich, z. B. auf das Sehdetail auf dem Hochglanzpapier oder auf dem Bildschirm, und

  • im Fernbereich, nämlich auf die Kontur der Quelle des Spiegelbildes, z. B. Leuchten,

akkommodieren (scharf einstellen) möchte und dabei permanente Akkommodationsarbeit leistet. Die Folge sind Ermüdungen und asthenopische Beschwerden, die sich z. B. als Augenbrennen, trockene oder tränende Augen, erhöhte Licht- und Flimmerempfindlichkeit, Schleiersehen, Kopfschmerzen sowie als Schwindelgefühl äußern können.

Zur Beschreibung der Störung durch Reflexblendung auf horizontalen Sehaufgaben wird der Kontrastwiedergabefaktor CRF (Contrast Rendering Factor) verwendet. CRF ist das Verhältnis des Kontrastes einer definierten und repräsentativen Sehaufgabe bei der realen, also zu beurteilenden Beleuchtung und des Kontrastes der gleichen Sehaufgabe, jedoch bei einer vollkommen diffusen Referenzbeleuchtung.

Literatur dazu siehe z. B.

  • ClE-Publikation Nr. 19.2 (TC-3.1) 1981 „An analytic model for describing the influence of lighting parameters upon visual performance“ und

  • LiTG-Publikation Nr. 13:1991 „Der Kontrastwiedergabefaktor - ein Gütemerkmal der Innenraumbeleuchtung“, herausgegeben von den Lichttechnischen Gesellschaften Deutschlands (LiTG), Österreichs (LTAG) und der Schweiz (SLG).

Eine Beleuchtung mit hohen Kontrastwiedergabefaktoren CRF vermeidet Sehstörungen auf glänzenden, horizontalen Lesevorlagen. Je nach Anforderungen an die Güte der Beleuchtung werden die in Tabelle enthaltenen Stufen für die CRF-Werte empfohlen.

CRF-Werte können mit Computersystemen vorausbestimmt und mit Spezialmessgeräten gemessen werden (siehe auch Abschnitt CRF-Werte im Kapitel „Messung der Beleuchtung“). Entsprechende Computergrafiken stellen die Planungsergebnisse anschaulich dar und enthalten z. B. Kurven gleicher CRF-Werte. Danach können die Arbeitsplätze mit hohen Anforderungen an die Kontrastwiedergabe räumlich platziert werden.

Reflexblendung kann durch folgende Maßnahmen vermieden bzw. verringert werden:

  • Anordnung von Leuchten und Arbeitsplätzen: Durch geeignete Anordnung sind Leuchten und Arbeitsplätze einander so zuzuordnen, dass aus der überwiegenden Blickrichtung möglichst keine störenden Lichtreflexe auf dem Sehobjekt entstehen können. Für ebene, waagerecht liegende Sehobjekte ist dies bei seitlicher Lichteinfallsrichtung gegeben. Zu starke Schattenbildung ist jedoch zu vermeiden.

  • Gestaltung der Oberflächen: Oberflächen, in denen sich Leuchten spiegeln können, sollen matt oder entspiegelt gestaltet sein. Dies gilt im Besonderen für Oberflächen von Arbeitsplätzen, Papier, Schreibmaterialien wie Tinte, Tusche usw., Tasten von Schreibmaschinen, EDVTerminals usw., insbesondere für Bildschirmgeräte.

  • Leuchtdichtebegrenzung der Leuchten: Leuchten, die störende Lichtreflexe auf dem Sehobjekt erzeugen können, sollen für die kritischen Ausstrahlungsrichtungen niedrige Leuchtdichten haben. Für vor dem sitzenden Beobachter quer zur Blickrichtung befindliche Leuchten und ebene, waagerecht liegende Sehobjekte ist dies im Besonderen der Ausstrahlungswinkelbereich 20°  ≤ γ ≤ 40° (siehe Abb.).

  • Helle Decken und helle Wände: Hohe Decken- Leuchtdichten können erzielt werden durch hohe Reflexionsgrade der Decke, der Wände, des Fußbodens und der Einrichtungsgegenstände, bevorzugt in Verbindung mit einem Indirektanteil der Beleuchtung. Dadurch werden störende Reflexe gemindert.

Tabelle 3.10: Stufen des Kontrastwiedergabefaktors CRF für verschiedene Sehaufgaben

Abbildung 3.22: Relative Häufigkeit der Blickwinkel (oben) bei einer typische Sitzposition am Arbeitsplatz (unten)

Abbildung 3.23: Lesevorlage mit hoher (links) und geringer Reflexblendung (rechts)

Reflexblendung am Bildschirm

Die Vermeidung störender Reflexe auf Bildschirmen oder anderen geneigten Sehaufgaben kann mit den gleichen Maßnahmen erfolgen wie zuvor beschrieben. Für die Begrenzung der Leuchtdichte von Leuchten gelten besondere Anforderungen.

Je besser die Entspiegelung der Bildschirmoberfläche ist, desto höhere Leuchtdichten von Leuchten und Flächen, die sich auf dem Bildschirm spiegeln können, sind zulässig. Bildschirme heutiger Technologie lassen höhere Leuchtdichten zu als frühere Geräte. Für Bildschirme mit positiver Polarität und bei üblichen Anforderungen im Hinblick auf Farbe und Details der dargestellten Information, wie sie z. B. in Büros, in Unterrichtsstätten usw. bestehen, sind für Leuchten, die sich im Bildschirm spiegeln können, in EN 12464-1 höhere Grenzleuchtdichten festgelegt. Für Bildschirme mit hoher Hintergrund-Leuchtdichte (> 200 cd/m2) darf die mittlere Leuchtdichte der Leuchten 3.000 cd/m2 nicht überschreiten. Bei Bildschirmen mit mittlerer Leuchtdichte (< 200 cd/m2) gilt der Maximalwert von 1.500 cd/m2. Wie Praxismessungen ergeben haben, werden in Büros überwiegend Hintergrundleuchtdichten von < 200 cd/m2 eingestellt, bei Laptops sogar < 100 cd/m2, so dass dafür der Grenzwert 1.500 cd/m2 gilt. Einzelheiten siehe Kapitel „Beleuchtung von Büros und Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen“.

Die Grenzwerte gelten für Bildschirme, die bis zu 15° geneigt sind und für einen Ausstrahlungswinkel ab 65° und für alle Blickwinkel rund um die Leuchte.

Abbildung 3.24: Geometrie am Bildschirmarbeitsplatz in Bezug auf die Vermeidung von störenden Reflexen durch Leuchten

Leuchtdichte-Grenzwerte für Bildschirme mit negativer Polarität, wie sie z. B. in CAD-Konstruktionsbüros verwendet werden, sowie weitere Einzelheiten dazu siehe Kapitel „Büros und Räume mit Bildschirmarbeitsplätzen“.