Die in der Tabelle enthaltenen Gütemerkmale der Beleuchtung von Pausen-, Sanitär und Erste-Hilfe-Räumen sind Mindestwerte, die je nach den räumlichen Bedingungen, den Wünschen der Nutzer und den Sehaufgaben überschritten werden müssen. Dies kann z. B. für Waschräume und Toiletten in Kindergärten, in öffentlichen Bereichen, in Ausstellungshallen und in Selbstbedienungs- Restaurants, z. B. zur Vermeidung von Übergriffen auf Menschen und Sachen, aber auch bei höheren hygienischen Anforderungen notwendig sein. Die Beleuchtungsanlage kann durch Akzentsetzung wesentlich zur Raumgestaltung und zur Akzeptanz aber auch zur pfleglichen Nutzung der Räume beitragen.