Aus den international festgelegten Abmessungen des Tennisspielfeldes (23,77 m · 10,97 m) und den ebenfalls festgelegten Sicherheitsabständen zu den Grund- und Seitenlinien ergibt sich die hindernisfreie Spielfläche von 36,0 m · 18,0 m pro Spielfeld. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die zu beleuchtende Sportfläche um den „Auslauf“, d.h. um 3 m über die Grundlinie hinaus, zu verlängern. Zusätzlich zur Ballwurfsicherheit der Leuchten nach DIN 18032 (siehe Kapitel, "Ballwurfsicherheit”) müssen Leuchten für Tennishallen auch gegen Eindringen von Tennisbällen sicher sein, d.h. die Maschenweite der Leuchtenabdeckungen (Raster, Gitter) muss weniger als 60 mm betragen.
Beleuchtung von Tennishallen
In der Praxis hat sich eine Anlagendimensionierung für 750 lx (Klasse I) mit der Möglichkeit des Herunterschaltens auf 500 lx (Klasse II) bzw. 300 lx (Klasse III), gegebenenfalls in Verbindung mit Gebührenautomaten, als zweckmäßig erwiesen. Dabei sind die Beleuchtungsklassen nicht immer im Hinblick auf das Wettbewerbsniveau gefragt, sondern im Freizeitsport vor allem aus dem Wunsch des höheren Erlebnis- und Beleuchtungskomforts. Dazu können dimmbare LED-Leuchten verwendet werden, die entsprechend diesen Stufen geschaltet werden können. Die Leuchten werden parallel zu den Seitenlinien und außerhalb des Spielfeldes angeordnet und in Richtung Spielfeld gedreht (Drehwinkel ϵ = 30°), um den Beleuchtungswirkungsgrad zu erhöhen. Bei schräg ansteigenden Dächern sollten die Leuchtenreihen der Dachneigung folgen, um auch hoch geschlagene Bälle gut erkennen zu können. Um den „Auslauf“ ebenfalls gut zu beleuchten, werden jeweils zwei Leuchten 3,0 m hinter und parallel zur Grundlinie angeordnet.
Um wechselnde Adaptationen beim Blick in dunkle, unbespielte Nachbarfelder zu vermeiden und um die visuelle Kommunikation mit der gesamten Halle zu ermöglichen, sollte die Beleuchtung der benachbarten Spielfläche ebenfalls eingeschaltet sein.