Die in zahntechnischen Laboratorien auszuführenden Arbeiten stellen hohe Anforderungen an die Beleuchtung. Das zu verarbeitende Material glänzt und ist überwiegend farbig. Reflex-Blendung durch störende Lichtreflexe auf der Arbeitsfläche und dem Werkstück müssen vermieden werden. Dies kann durch geeignete Leuchten und eine geeignete Anordnung der Leuchten im Raum oder am Arbeitsplatz erreicht werden.
Zahntechnische Laboratorien
Bei allen Tätigkeiten, bei denen das Erkennen der Körperlichkeit eines Gegenstandes und seiner Oberflächenbeschaffenheit wesentlich ist, muss durch gerichtete Zusatzbeleuchtung für ausreichende Kontrastbildung gesorgt werden. Dabei sollten die Lichtfarben der Allgemein- und Zusatzbeleuchtung weitgehend übereinstimmen.
Werden in unmittelbarer Nähe Tätigkeiten mit verschiedenen Anforderungen an die Farbwiedergabe (Ra) durchgeführt, ist die Beleuchtung für die höheren Anforderungen an die Farbwiedergabe auszulegen.
Bei sich bewegenden Handwerkszeugen kann es zum stroboskopischen Effekt kommen. Dies kann zu Sehstörungen oder Täuschungen führen und erhöht somit die Unfallgefahr. Durch Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten in Leuchten für Leuchtstofflampen kann dieser Effekt vermieden werden.
Die Mindestanforderungen für die Beleuchtung von zahntechnischen Laboratorien gelten auch für entsprechende Laboratorien der Hersteller von Materialien, die in der Zahnheilkunde verwendet werden.