Der Wartungsfaktor, der zur Bestimmung des Neuwertes der Beleuchtungsstärke notwendig ist und der das Betriebsverhalten der Anlage beschreibt, muss gemäß EN 12464-1 zwischen Planer und Betreiber der Beleuchtungsanlage vereinbart werden. Falls dies nicht möglich ist, sind folgende Referenz-Wartungsfaktoren in die Planung einzusetzen:
0,8 bei geringer Nutzungsdauer oder bei in Bezug auf die Reinlichkeitsanforderungen in Räumen des Gesundheitswesens geringem Verschmutzungsgrad oder
0,67 bei normaler Nutzungsdauer oder bei in Bezug auf die Reinlichkeitsanforderungen in Räumen des Gesundheitswesens hohem Verschmutzungsgrad.