Bettenzimmer, Wöchnerinnenzimmer

 

 

Die Beleuchtung der Bettenzimmer soll einerseits dem Wohlbefinden der Patienten dienen, andererseits soll sie auch Untersuchungen (z.B. bei der Visite) oder Behandlungen (z. B. Injektionen und Bestrahlung), ermöglichen. Diese Anforderungen können nur durch eine entsprechend differenzierte Beleuchtung erfüllt werden.

Die Allgemeinbeleuchtung soll eine wohnliche Atmosphäre schaffen und für einfache Tätigkeiten ausreichen. Die von dem im Bett befindlichen Patienten wahrgenommenen, leuchtenden Flächen einer Leuchte sind auf eine mittlere Leuchtdichte von 1.000 cd/m² zu begrenzen. Die Leuchtdichte der Raumdecke darf aus dieser Blickrichtung an keiner Stelle 500 cd/m² überschreiten. Die Allgemeinbeleuchtung wird aufgrund dieser Vorgaben als indirekte Beleuchtung ausgeführt, die in vielen Fällen Bestandteil der elektro- und medizintechnischen Versorgungseinheiten ist.

In Bettenzimmern für Säuglinge ist wegen der intensiven Pflege- und Überwachungsarbeit durch das Personal die doppelte Beleuchtungsstärke notwendig. Eine circadian wechselnde Lichtfarbe ist empfohlen. Bei nur konstanter Lichtfarbe ist ggf. warmweiß zu bevorzugen. Dienen die Bettenzimmer auch der Beobachtung der Säuglinge, wird eine neutralweiße Lichtfarbe empfohlen, um z. B. Hautverfärbungen aufgrund des gestörten Bilirubinspiegels zu erkennen (s. a. Kapitel „Licht und nicht-visuelle Wirkungen“).

Jeder Bettenplatz muss mit einer Lesebeleuchtung versehen sein. Als Lesefläche (Bereich der Sehaufgabe) wird in DIN 5035-3 eine um 75° gegen die Horizontale geneigte Fläche, 900 mm breit und 300 mm hoch, angenommen. Der Mittelpunkt dieser Fläche liegt 1.100 mm über dem Boden und hat einen Abstand von 800 mm vom Kopfende des Bettes. Wenn der Abstand des Kopfendes von der Wand nicht bekannt ist, wird dieser Abstand mit 200 mm angenommen (siehe Abbildung).

Bei beweglichen Leseleuchten ist es ausreichend, wenn die Anforderung an die Lesebeleuchtung in jedem innerhalb der Lesefläche möglichen Lesefeld von 300 mm · 300 mm erfüllt werden kann. In LG2 ist für die Lesebeleuchtung eine horizontale Fläche von 1.0 m² im oberen Bettbereich in 1,0 m über dem Boden festgelegt, auf der die Beleuchtungsstärke 300 lx betragen soll (siehe Abbildung).

Um die Blendung in Mehrbettenräumen zu vermeiden, darf nach DIN 5035-3 die mittlere Leuchtdichte der Leseleuchte im Umblickfeld von anderen Patienten 1.000 cd/m² nicht überschreiten. Als Umblickfeld gilt die Gesamtheit aller Punkte, die bei ruhendem Körper und auf dem Rücken in horizontaler Lage liegend mit bewegtem Kopf und bewegten Augen fixiert werden können.

In Großbritannien sind größere Räume und vor allem auch gegenüberliegende Betten in den Patientenzimmern weit verbreitet. Daher enthält LG2 strikte Bedingungen zur Vermeidung von Blendung durch Leuchten, die für die Allgemeinbeleuchtung als Deckenleuchten zwischen den gegenüber liegenden Bettenreihen angeordnet sein können. Für Deckenanbauleuchten ist aus der Sicht des im Bett liegenden Patienten eine mittlere Leuchtdichte von maximal 1.500 cd/m², für Einbauleuchten von maximal 1.000 cd/m², zulässig.

Abbildung 3.114: Begrenzung der Direktblendung wandgebundener Beleuchtungssysteme für das Bettenzimmer nach LG2. a - Lichtstromverteilung in % des unteren bzw. oberen Leuchtenlichtstroms. b - Begrenzung der mittleren Leuchtdichte auf 700 cd/m² im schraffierten Ausstrahlungsbereich.

Für wandgebundene Beleuchtungssysteme sind die Abschirmbedingungen in Abbildung dargestellt: Um Blendung durch Direktausstrahlung der Leuchtensysteme zu reduzieren, ist der Lichtstärkeanteil im Ausstrahlungsbereich von 75° bis 90° auf 5 % des unteren Leuchtenlichtstroms zu begrenzen. Ebenso ist der Lichtstromanteil im Ausstrahlungsbereich von 90° bis 120° auf 5 % des oberen Leuchtenlichtstroms zu reduzieren. Um Blendung auch durch zu helle Wandteile zu begrenzen, gelten gleiche Restriktionen für die Ausstrahlungsbereiche von 0° bis 5° und von 175° bis 180° (Abbildunga). Ebenso ist die mittlere Leuchtdichte wandgebundener Beleuchtungssysteme im Winkelbereich von α bis β (siehe Abbildungb) auf 700 cd/m² zu begrenzen. Der Winkel α ergibt sich nach Abbildungb aus den Bauzeichnungen, der Winkel β beträgt 120° bei einer Montagehöhe des Beleuchtungssystems von h3 < 1,8 m und 90° bei h3 zwischen 1,8 m und 2,0 m. Bei h3 > 2,0 m ist β nach Abbildungb zu bestimmen.

Für allgemeine Untersuchungen oder Behandlungen, die am Patientenbett durchgeführt werden, bezieht sich der Wartungswert der Beleuchtungsstärke von 300 lx nach DIN 5035-3 auf die Längsachse der Untersuchungsebene in 0,85 m über dem Boden (gilt auch für variable Bettenhöhen, siehe Abbildung. Die Beleuchtungsstärke der Untersuchungsbeleuchtung kann sich aus allen Komponenten der Beleuchtung im Raum zusammensetzen. Die Gleichmäßigkeit Emin/Ē dieser Beleuchtung soll 1:2 nicht unterschreiten. Die Beleuchtung muss für das Behandlungspersonal, braucht aber wegen der kurzen Einwirkzeit nicht für Patienten blendfrei zu sein. Nach EN 12464-1 gilt der Wartungswert der Beleuchtungsstärke von 300 lx für den Bereich der Sehaufgabe. Die Gleichmäßigkeit soll 0,60 betragen. Für Untersuchungen oder Behandlungen mit höheren Anforderungen an die Beleuchtung kann der Wartungswert der Beleuchtungsstärke auch durch zusätzliche ortsveränderliche Untersuchungsleuchten nach EN 60601-2-41 „Medizinische elektrische Geräte, Teil 2-41: Besondere Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale von Operationsleuchten und Untersuchungsleuchten“ erreicht werden. Nach LG2 soll für Untersuchungen durch das Behandlungspersonal auf der Bettenfläche in 1.0 m über dem Boden eine mittlere Beleuchtunsgsstärke von 300 lx mit einer Gleichmäßigkeit von mindestens 0,5 vorhanden sein.

Die Nacht-/Übersichtsbeleuchtung soll es im Bedarfsfall dem Pflegepersonal während der Nachtstunden ermöglichen, sich im Patientenzimmer zu bewegen und die Patienten zu überwachen. Um Blendung der Patienten durch die Übersichtsbeleuchtung zu vermeiden, sind indirekt an die Decke bzw. die Wände strahlende Leuchten zu verwenden. In Bettenräumen für Säuglinge wird eine höhere Beleuchtungsstärke empfohlen. Nach LG2 besteht die Nachtbeleuchtung aus Deckenleuchten, für die zwei Werte festgelegt sind: Im Kopfkissenbereich maximal 0,5 lx und bei gegenüber stehenden Betten in Raummittel in 0,85 m über dem Boden 5 lx, Maximalwert 10 lx. Die Übersichtsbeleuchtung soll nach LG2 nachts 1 lx bis 5 lx und bei Überwachungen 15 lx bis 20 lx im oberen Bettbereich betragen. Auchdie die melanopische Wirkung des Lichtes ist hier zu berücksichtigen.Ein maßgeblicher Faktor dafür ist die melanopisch äquivalente Tageslicht-Beleuchtungsstärke (MEDI) am Auge. Diese hat Einfluss auf die Aktivierung, ein geringer Wert vermeidet Aktivierung. Melanopisch äquivalente Tageslicht-Beleuchtungsstärke von 10 lx bis 2 lx am Auge zeigen praktisch keine nichtvisuellen Wirkungen. Bei höheren Werten sind dagegen Wirkungen zu erwarten und Maßnahmen zur Vermeidung während der Schlafenszeit der Patienten zu ergreifen.

Die Orientierungsbeleuchtung soll ein Zurechtfinden im Raum während der Nachtstunden ermöglichen, ohne die schlafenden Patienten zu stören. Die Leuchten sollen unterhalb der Liegeebene und im Türbereich angebracht sein. Eine breitstrahlende Lichtverteilung in den unteren Halbraum der Leuchte ist anzustreben. Die Orientierungsbeleuchtung muss unabhängig von der übrigen Beleuchtung eingeschaltet werden können.