Parkbauten – der Sammelbegriff für Parkhäuser, Parkpaletten (nicht überdachte Parkflächen in bzw. auf Gebäuden) und Tiefgaragen (Parkgaragen) – gehören heute nicht nur in den Ballungszentren zum „Alltag”. Äußerlich haben sie sich schon längst in das architektonische Stadtbild eingegliedert. Im Inneren fehlt ihnen jedoch oft noch immer die Benutzerfreundlichkeit. Die lichttechnische Normung unterscheidet dabei in Innenräumen wie im Außenbereich grundsätzlich zwischen zwei Nutzungssituationen:
Öffentliche Parkbauten werden überwiegend von nicht ortskundigem Publikum genutzt. Gute Beleuchtung ist hier der wohl wichtigste Faktor, neben der objektiven Sicherheit bei der Erfüllung der auftretenden Sehaufgaben auch das subjektive Sicherheitsempfinden in den unterschiedlichen Bereichen des Gebäudes zu gewährleisten. Normative Regelungen finden sich in der deutschen Norm DIN 67528 „Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen“. Diese ist im Jahr 2018 umfassend überarbeitet worden. Die Beleuchtung von Parkplätzen und frei bewitterten Parkdecks erfolgt auf Grundlage der Normenreihe EN 13201.
Personen in Parkbauten in Arbeitsstätten sowie auch in Arbeitsstätten (Arbeitsräumen) in Parkbauten können als ortskundig betrachtet werden. Deswegen steht hier allein die Erfüllung der Sehaufgabe im Vordergrund. Regelungen für den Innenraum finden sich in der europäischen Norm EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen”, für Außenbereich in EN 12464-2 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten – Teil 2: Arbeitsplätze im Freien”.