Die lichttechnischen Planungsgrößen darin sind:
Ēh,m ist der Wartungswert des räumlichen Mittelwertes der horizontalen Beleuchtungsstärke Eh im Bereich der Sehaufgabe, die meist in einer horizontalen Ebene und bei Tischen in 0,75 m über dem Boden liegt. Die Höhe der Bewertungsebene von 0,75 m über dem Boden ergibt sich aus der Schreibtischhöhe von 0,72 m und der sich darauf befindlichen Sehaufgabe bzw. der Höhe eines Beleuchtungsstärke-Messinstruments.
Die Höhe der Bewertungsebene im Umgebungsbereich stimmt mit der im Bereich der Sehaufgabe überein. Bei Verkehrswegen liegt diese Bewertungsebene maximal 0,2 m über dem Boden.
Ēz,m ist der Wartungswert des räumlichen Mittelwertes der zylindrischen Beleuchtungsstärke Ez in der Höhe von 1,2 m über dem Boden (mittlere Augenhöhe sitzender Personen, bei stehenden Personen ist die Höhe 1,6 m). Die zylindrische Beleuchtungsstärke bestimmt die Erkennbarkeit von räumlichen,dreidimensionalen Objekten wie Formen, Gesichter usw. und ist vor allem für die visuelle Kommunikation wichtig. Der Wartungswert Ēz,m soll für Büros und Besprechungsräume mindestens 150 lx (Gleichmäßigkeit 0,10) betragen.
Ēv,m ist der Wartungswert der mittleren vertikalen Beleuchtungsstärke Ev auf Schrank- und Regalflächen im Bereich von 0,5 m bis 2,0 m über dem Boden, um z. B. Akten- und Buchrücken ablesen zu können.
Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke U0 = Emin/Ē. Die Definition für die Gleichmäßigkeit wird für horizontale, zylindrische und vertikale Beleuchtungsstärken angewendet. In der ASR A3.4 wird festgelegt, dass die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes den Wert 0,6 nicht unterschreiten soll. Das Minimum soll dabei nicht in der Hauptsehaufgabe liegen (siehe Tabelle).
RULG ist der Grenzwert nach dem vereinheitlichten Blendungsbegrenzungssystem UGR. Er gilt für die Neuanlage.
Ra ist der allgemeine Farbwiedergabe-Index.