Beleuchtung von Büros und Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen
Digitalisierung und Globalisierung beeinflussen zunehmend unsere Arbeitswelt (siehe auch Kapitel “Beleuchtung industrieller und handwerklicher Arbeitsstätten”). Mobile Endgeräte versetzen uns in die Lage, jederzeit an jedem Ort - mit immer weniger werdenden Ausnahmen - auf alle Informationen zuzugreifen, die wir in eigenen Netzwerken hinterlegt haben oder in öffentlichen Netzwerken zugänglich sind. Die Mobilität der Daten macht uns weitgehend unabhängig von räumlichen und zeitlichen Einschränkungen, unsere Arbeit zu verrichten.
Dennoch ist der Ort, an dem wir arbeiten, ein wichtiger Faktor, der unsere Motivation, unsere Leistungsfähigkeit und unser Wohlbefinden nachhaltig beeinflusst. Die Wirkung des Raumes mit allen seinen Aspekten, den Voraussetzungen und Folgen unterstützt oder beeinträchtigt uns als Nutzer in unserer Ruhe, Wachheit, Entspanntheit, Konzentrationsfähigkeit und Kreativität. Wenn die Lichtlösung dazu beiträgt, das wir gerne an diesem Ort arbeiten, hat der Lichtplaner alles richtig gemacht.
Die passende Wahl der Büroform (siehe Abschnitt „Büroraumarten”) und der Ausstattung hängt im Idealfall von der Person des Nutzers und seinen Aufgaben ab. Die Realität hingegen sieht heute meistens anders aus. Der dynamische Wandel vieler Arbeitsabläufe und organisatorischer Strukturen - vielfach resultierend aus technischen Innovationen der Arbeitsmittel -lässt eine Optimierung der Arbeitsplätze auf spezifische Personen und Aufgaben oftmals nicht zu. Als Reaktion darauf ist bzgl. der Nutzung eine weitgehende Flexibilisierung und Multifunktionalität der Büroausstattung gefordert, die anstelle der Individualität heute die Individualisierbarkeit stellt.
Daraus ergeben sich wesentliche Herausforderungen an Architekten, Bauherren, Ergonomen, Bürogestalter, Fachleute der Haustechnik und auch an die Lichttechniker. Insbesondere die Ergonomie des Arbeitsplatzes sowie die Gestaltung des Arbeitsraumes, für die die Beleuchtung eine zunehmend zentrale Rolle spielt, müssen die oben genannte Dynamik aufnehmen und eine breite Akzeptanz finden. Mit dem in der Technischen Regel DIN CEN/TS 17165 definierten Lighting System Design Process steht ein Lichtplanungsprozess zur Verfügung, dieses Ziel adäquat anzugehen.
Hilfreich dabei sind medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die technischen Innovationen der jüngeren Vergangenheit, die es ermöglichen, Lichtqualität unter erweiterten Gesichtspunkten neu zu definieren und ökonomisch sinnvoll umzusetzen. So ist es heute z. B. möglich, mit verfügbaren Systemen aus geeigneten Steuerungskomponenten und modernen LED-Leuchten den Tagesverlauf des natürlichen Lichtes nachzubilden. Dies ist ein wichtiger Aspekt des sogenannten „Human Centric Lightng” (sie auch Kapitel), das auch im sich wandelnden Büro zunehmend Einsatz findet. Ein Beispiel dazu ist im Absatz „Sanierungsbeispiele” im Wirtschaftlichkeits- Kapitel zu finden.
Viele der im Folgenden beschriebenen Aspekte für den Büroraum lassen sich weitgehend, wie im vorangegangenen Kapitel schon mit Beispielen belegt, auf mit Bildschirmen ausgestattete Arbeitsbereiche in beliebigen Arbeitsstätten übertragen.
Coworking und New Work
Die steigende Komplexität der Arbeitswelt führt dazu, dass immer mehr Experten in den Bereichen Beratung, Training, Service und Support ihre Dienstleistungen vor Ort beim Anwender erbringen, wenn Maschinen, Software, Hardware oder sonstige technische Systeme zu betreuen sind. Sind dieses Ausnahmesituationen, so können kleine dringliche Aufgaben heute vielfach unterwegs im Auto, im Zug oder in einem Café erledigt werden. Für größere Aufgaben mit längeren Bearbeitungsphasen reicht es jedoch nicht aus, die mobilen Arbeitsmittel bei sich zu haben. Die Leistungsfähigkeit, die an einem adäquat ausgestatteten Arbeitsplatz über den Tag gegeben ist, kann unter den Bedingungen unterwegs immer nur kurzfristig und eingeschränkt erreicht werden.
Abhilfe schaffen heute vielfach so genannte „Coworking Spaces”. Größere Unternehmen unterhalten sie in den Räumen ihrer Geschäftsstellen, um Gästen und aus anderen Regionen angereisten Kollegen einen temporären Arbeitsplatz mit dazugehöriger Infrastruktur anbieten zu können. In größeren Städten werden Coworking Spaces häufig in Büro-Etagen oder Büro-Gebäuden in der Nähe von Verkehrsknotenpunkten (Flughafen, Bahnhof) von kommerziellen Anbietern zur Miete angeboten. Auch Startups und Projektgruppen, denen kein eigenes Büro zur Verfügung steht, nutzen die bereitgestellte Infrastruktur.
Standen anfangs noch Treffpunkte für kreative Meetings im Vordergrund des Coworking-Trends, so haben die angebotenen Räumlichkeiten heute immer deutlicher den Charakter temporär mietbarer Arbeitsstätten angenommen, an die entsprechende Anforderungen gestellt werden. Insbesondere die Regelungen des Arbeitsschutzes sind zu beachten, die für die Beleuchtung im Wesentlichen in derRegel für Arbeitsstätten ASR A3.4 formuliert sind.
Prädestiniert für die Nutzung als Cowork Spaces ist die Form des Kombibüros (siehe unten, Abschnitt „Büroraumarten”). Dort kann der für den aktuellen Termin geeignetste Bereich reserviert bzw. gemietet werden. Darüber hinaus zeichnen sich hochwertige Coworking Arbeitsplätze dadurch aus, dass sie sich den Individuellen Bedürfnissen der Nutzer anpassen lassen. Arbeitszonale Beleuchtungssysteme mit modernen Steuerungssystemen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten (siehe unten, Abschnitt „Beleuchtungskonzepte”).
Homeoffice
Die Möglichkeiten der mobilen Arbeit (siehe Abschnitt „Coworking und New Work“) sind grundsätzlich überall gegeben, wo ein genügend guter Datenverkehr über das Internet sicher bereitgestellt werden kann. Auch das Homeoffice kann daher in jüngster Zeit eine immer stärker werdende Rolle in unserer Arbeitswelt einnehmen.
Sei es zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen, wie in der COVID-19-Pandemie, aus Witterungs- und verkehrstechnischen Gründen oder aus Gründen der Arbeitsorganisation und des persönlichen Komforts – eine angemessene Beleuchtung des Arbeitsplatzes ist auch hier unerlässlich, wenn der Heimarbeitsplatz häufig oder regelmäßig für einen erheblichen Teil des Arbeitstages genutzt wird. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist das Homeoffice ein Telearbeitsplatz und somit ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Mitarbeiters. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, die Voraussetzungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu gewährleisten. Bestehende Normen, wie z. B. die DIN EN 12464-1, sind gleichermaßen auf diese Arbeitsstätten in Innenräumen anwendbar.
Mit Systemen der Wohnraumbeleuchtung sind die erforderlichen Beleuchtungsverhältnisse im Allgemeinen schwer zu erreichen. Sie sind einerseits in Bezug auf den verfügbaren Lichtstrom und die Lichtverteilung nicht für das empfohlene Beleuchtungsniveau von bis zu 1.000 lx in einem ausgedehnten Arbeitsbereich konzipiert. Andererseits sind auch die weiteren in der DIN EN 12464-1 beschriebenen Kriterien der Beleuchtung – z. B. die Gleichmäßigkeit, Leuchtdichteverteilung, Blendungsbegrenzung – nicht im Fokus ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung. Deshalb sollte die Verwendung von Leuchten für die Arbeitsstättenbeleuchtung in Betracht gezogen werden. Verfügbare lichttechnische Datensätze und Berechnungsprogramme (siehe Kapitel „Beleuchtungsplanung“) ermöglichen vor der Installation die Verifizierung der geforderten Kriterien der Beleuchtung.
Im Homeoffice sind dabei insbesondere die räumlichen Verhältnisse zu beachten. Unter Umständen ist der gegebene Raum verhältnismäßig klein, der Arbeitsplatz in einer Nische eines überwiegend anders genutzten Raumes platziert oder die Deckenhöhe gering. Anstelle einer raumbezogenen Leuchtenanordnung (siehe Abschnitt „Beleuchtungskonzepte“) bietet sich hier in der Regel der Einsatz einer arbeitszonalen Einzelleuchte an, die bei moderater Höhe über dem Schreibtisch platziert oder als Tischleuchte auf dem Schreibtisch aufgestellt werden kann.
Insbesondere bei Arbeitsbereichen mit geringer Tageslichtversorgung sollte eine direkt-indirekte Beleuchtung bevorzugt zum Einsatz kommen. Eine circadiane Steuerung der Farbtemperatur unterstützt die innere Uhr und erhält in den Morgen- und Abendstunden den wohnlichen Charakter der Arbeitsstätte im eigenen Zuhause. Die dafür erforderlichen Funktionen sind vielfach mittels einer in die Leuchte integrierten Steuerung optional verfügbar und einfach – ggf. mit einer Smartphone-App – zu bedienen.
Beleuchtung von CAD-Räumen
Das Erstellen von technischen Plänen, Zeichnungen und Simulationen nimmt schon lange einen erheblichen Teil der vorbereitenden Arbeiten in der Entwicklung von Produkten wie auch der Errichtung von Bauwerken ein. Das Konstruieren am Bildschirm ist dabei eine der visuell anspruchsvollsten Tätigkeiten. Haarfeine Linien, Buchstaben und Symbole sowie Flächen mit unterschiedlichen Farben und Kontrasten müssen sicher erkannt werden und erfordern daher eine hohe Konzentration.
Neben den Sehaufgaben am Bildschirm (geneigter Bereich der Sehaufgabe) befinden sich im Arbeitsbereich Zeichnungsvorlagen, Skizzen, Tabellenbücher und weitere konventionelle Bürounterlagen mit horizontal orientierten Sehaufgaben.
Der CAD-Bildschirmarbeitsplatz sollte mit nicht zu hohen Beleuchtungsstärken beleuchtet werden, nach EN 12464-1 mit 500 lx (siehe Tabelle). Reflexe von hellen Flächen wie von Fenstern und Wänden auf der Bildschirmoberfläche sind zu vermeiden, ebenso Reflexionen von Leuchten, die meist stärker abgeschirmt werden müssen als in Räumen mit normalen Bildschirmarbeitsplätzen.
Die Tabelle und Tabelle enthalten die maximal zulässigen Leuchtdichten von Leuchten und Raumflächen (z. B. von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Stellwänden, Fenstern, Oberlichtern), die sich aus der Sicht des Nutzers auf dem Bildschirm spiegeln können.
Mit dimmbaren und direkt-indirekt strahlenden Leuchten kann sowohl das individuelle Beleuchtungsniveau eingestellt als auch die mittlere Leuchtdichte der Leuchten und der Decke reduziert und es können damit Reflexe auf dem Bildschirm bis auf Unmerklichkeit verringert werden.
Das Tageslicht mit seinen starken Helligkeitswechseln muss ggf. stark abgeschirmt werden. An den Fenstern sind geeignet verstellbare Lichtschutzvorrichtungen vorzusehen, siehe auch Abschnitt „Berücksichtigung von Tageslicht“.
Sollen in dem gegebenen CAD-Büro auch Arbeiten an konventionellen Zeichenbrettern durchgeführt werden, so sind diese Arbeitsbereiche und ihre lichttechnischen Rückwirkungen auf die CAD-Arbeitsplätze gesondert zu betrachten.
Das Beispiel in der Abbildung 4.13 zeigt eine Lösung für die Beleuchtung eines CAD-Büros mit der klassischen Anordnung der Bereiche der Sehaufgabe. Die Schreibtische stehen am Fenster und die CAD-Arbeitsplätze in der Raumtiefe, also vom Fenster und dem Tageslicht entfernt. Die Blickrichtung auf den Bildschirm ist parallel zur Fensterfront. Seitlich zu den CAD-Plätzen können zusätzlich Zeichnungshalter angeordnet sein, mit denen sich auch gleichzeitig zu viel Tageslicht oder bei helligkeitsgeregelter Beleuchtung zu viel Licht vom benachbarten CAD-Arbeitsplatz abschirmen lässt. Die überwiegend indirekt strahlenden Arbeitsplatzleuchten mit spezieller Optik (Abbildung 4.14) für hohe Kontrastwiedergabe und geringe Reflexblendung sind besonders für die Beleuchtung des Arbeitsbereiches „Bildschirmarbeit“ geeignet. Sie sind quer zur Blickrichtung orientiert. Die jedem Arbeitsplatz zugeordneten Leuchten sind individuell dimmbar.
Planungswerte
Die lichttechnischen Anforderungen an die Beleuchtung von Konstruktionsräumen und CAD-Arbeitsplätzen nach EN 12464-1 sind in Tabelle zusammengefasst. Grundsätzlich gelten für die Lichtfarbe Warmweiß oder Neutralweiß, für den Farbwiedergabe-Index Ra ≥ 80 und für die Blendungsbegrenzung der Grenzwert RUGL ≤ 19, ggf. ist eine individuelle Berechnun des RUGL-Wertes für jeden Nutzer erforderlich. Die horizontalen Eh,m, zylindrischen Ez,m und vertikalen Beleuchtungsstärkewerte Ev.m sind Wartungswerte, die zu keiner Zeit unterschritten werden dürfen. Die mittlere zylindrische Beleuchtungsstärke Ez,m sollte in der Bewertungsebene bei sitzenden Personen in 1,2 m und bei stehenden Personen in 1,6 m über dem Boden nach EN 12464-1 mindestens 150 lx (Gleichmäßigkeit mindestens 0,10) sein.
Beispiel
In dem CAD-Büro ist über jedem CAD-Arbeitsplatz eine abgependelte, direkt-indirekt strahlende, dimmbare LED-Arbeitszonenleuchte mit Spezialoptik und großflächiger Lichtaustrittsfläche angeordnet. Dadurch können an jedem CAD-Arbeitsplatz – unabhängig von anderen Arbeitsplätzen – das gewünschte Beleuchtungsniveau und damit die individuell empfundenen, besten Sehbedingungen eingestellt werden. Damit wird auch gleichzeitig die mittlere Leuchtdichte der Lichtaustrittsfläche und der Decke verringert und deren Reflexbilder auf dem Bildschirm werden reduziert. Im Fensterbereich befinden sich die Arbeitstische für die konstruktionsbegleitenden Arbeiten (siehe Abbildung 4.13 und 4.14).
In Arbeitsbereichen mit konventionellen Zeichenbrettern ist eine auf den Arbeitsbereich bezogene Zusatzbeleuchtung zur Erreichung der spezifischen Anforderungen zu empfehlen (siehe Tabelle 4.28). Störende Rückwirkungen, insbesondere Reflexionen auf den Bildschirmen der CAD-Arbeitsplätze, sind zu umgehen.
Einzelne Bildschirmarbeitsplätze
In Arbeitsräumen, die primär nicht für Bildschirmarbeit ausgelegt sind, z. B. im Fertigungs- und Lagerbereich, in Schalterhallen, auf Steuerbühnen, in Messständen und Warten usw., kann es vereinzelte Bildschirmarbeitsplätze geben. In solchen Arbeitsstätten ist es oft nicht vertretbar, die Beleuchtung des gesamten Raumes auf die lichttechnischen Anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze auszulegen. In Bezug auf die Begrenzung von Direkt- und Reflexblendung werden zweckmäßigerweise arbeitsplatzbezogene Maßnahmen gewählt wie
Abschirmungen
Stellwände
Deckenelemente
Lichtsegel.
Bei der Auswahl dieser Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die zulässigen Leuchtdichtewerte nach Tabelle nicht überschritten werden.
Die Spiegelung leuchtender Flächen von Leuchten mit Lampen sehr hoher Leuchtdichte am Bildschirm – wie sie z. B. bei der Beleuchtung durch Leuchten mit Hochdruck- Entladungslampen auftreten kann – ist besonders störend und sollte vermieden werden, z. B. durch die oben angegebenen Maßnahmen. Bei den arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist jedoch zu beachten, dass die übrigen Gütemerkmale der Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen, z. B. die Beleuchtungsstärke, nicht negativ beeinflusst werden.
Diese Anforderungen an die Beleuchtung einzelner Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere bezüglich der Vermeidung von Störungen durch Reflexe auf dem Bildschirm, sind auch auf einzelne Bildschirmarbeitsplätze im Gesundheitswesen, in der Fertigung und im Lagerbereich anzuwenden.
Büroraumarten
Grundsätzlich lassen sich die Büroraumarten in vier Grundtypen unterscheiden:
Das Zellenbüro hat eine Grundfläche von etwa 10 m2 bis 50 m2 und eine Raumtiefe bis zu 5,5 m. Es ist für ein bis zwei Personen vorgesehen. Die Arbeitsbereiche und Bereiche der Sehaufgabe sind innerhalb von Verwaltungsgebäuden in der Regel nahe am Fenster angeordnet und ausreichend mit Tageslicht und zeitweiser künstlicher Beleuchtung versorgt. Klassisch ist eine Anordnung von Leuchtenreihen parallel zur Fensterfront. In Produktionsstätten sind solche Bürobereiche häufig durch Stellwände von den allgemeinen Produktionsbereichen getrennt und ggf. nach oben mit einer Zwischendecke geschlossen. Einzelne Bildschirm-Arbeitsplätze befinden sich auch in der Halle.
Das Gruppenbüro hat eine Grundfläche von bis zu 300 m2, in dem bis zu 25 Personen Platz finden. Die Raumtiefe kann bis zu 18 m betragen, weswegen die Räume meist klimatisiert und nur in den fensternahen Zonen natürlich belichtet sind. Die Innenzonen sind bei einseitig angeordneten Fenstern ständig künstlich beleuchtet. Die raumbezogene künstliche Beleuchtung muss eine flexible Anordnung der Arbeitsbereiche (Schreibtischgruppen) im Raum ermöglichen. Flexible und ortsveränderliche Beleuchtungssysteme – eventuell zusätzlich zu einer raumorientierten Grundbeleuchtung – sind von Vorteil (siehe auch Abschnitt „Beleuchtungskonzepte''). Gruppenbüros mit geringer Raumtiefe können hinsichtlich Beleuchtung wie aneinander gereihte Zellenbüros betrachtet werden.
Das Kombibüro besteht aus den durch raumhohe Wände abgetrennten Ein-Personen-Büroräumen an der Fensterfront und dem meist innen liegenden Gemeinschaftsraum, in dem durch Stellwände und Möbel abgetrennte Besprechungs- und Aufenthaltszonen sowie Bürogeräte und Aktenarchive angeordnet sind. Die Einzelbüros haben eine Grundfläche von bis zu 12 m2, eine Raumtiefe bis 5 m und eine Raumbreite bis 3 m. Sie sind meist natürlich belüftet und belichtet, zeitweise mit künstlicher Beleuchtung versehen. Der Gruppenraum ist meist klimatisiert und ständig künstlich beleuchtet – je nach Bereich auch mit unterschiedlichem Beleuchtungsniveau. Die Installationen für die Elektro- und Kommunikationstechnik der Einzelbüros befindet sich in Fensterkanälen, die des Gruppenraumes in Unterbodenkanälen.
Das Großraumbüro – in den 1960ern als moderne Bürolandschaft entwickelt – scheint eine Renaissance zu erleben. Zwar fehlt ihm die Privatheit der Arbeitsbereiche des Kombibüros, aber die Flexibilität wie die eines Gruppenbüros und die Vorteile des Gemeinschaftsraumes des Typs Kombibüro werden geschätzt. Mittelhohe Stellwände und Schränke verwandeln die Grundfläche von 400 m2 bis 1 200 m2 in flexible Arbeitsbereiche für bis zu 100 Personen. Vollklimatisierung und dauernde künstliche Beleuchtung der Innenbereiche sowie Installationskanäle im Unterboden bzw. in der abgehängten Decke sind weitere typische Merkmale des Großraumbüros. Die künstliche Beleuchtung ist meist entweder eine raumbezogene oder eine bereichsbezogene Beleuchtung, die durch Einzelplatzleuchten ergänzt werden kann (siehe auch Abschnitt „Beleuchtungskonzepte''). Damit wird die nötige Flexibilität der Anordnung der Arbeitsbereiche sichergestellt.
In Bereichen, die am Tage nicht mit ausreichend natürlichem Tageslicht versorgt sind, ist es sinnvoll, den Tagesrhythmus der inneren Uhr durch eine melanopisch wirksame Beleuchtung zu unterstützen (siehe auch Absatz „Beleuchtungskonzepte”).
In Bereichen in der Raumtiefe von Gruppen- und Großraumbüros, die am Tage nicht mit ausreichend natürlichem Tageslicht versorgt sind, ist es sinnvoll, den Tagesrhythmus der inneren Uhr durch eine circadian wirksame Beleuchtung zu unterstützen (siehe Absatz „Beleuchtungskonzepte”e“). Unabhängig von den Kontextmodifikatoren (siehe Kapitel 2.4 „Beleuchtungsstärke“) ist es hier sinnvoll, eine um zwei Stufen erhöhte Beleuchtungsstärke einzuplanen. Im Tagesverlauf kann ein geeignetes Lichtmanagement die tageslichtabhängige Regelung mit einem dynamischen Sollwert variieren (siehe auch Kapitel „Human Centric Lighting und Lichtplanung“). Die Arbeitsplätze in der Raumtiefe werden dadurch aufgewertet, Wohlbefinden und Akzeptanz steigen, und ein angemessenes Leuchtdichteverhältnis über den gesamten Raum wird mit einem nur geringen Energie-Mehraufwand erreicht, welcher sich durch nachweislich positive Effekte und Ergebnisse auszahlt.
Tageslicht im Büro
Büros sind wie Arbeitsstätten im Allgemeinen, soweit dies möglich ist, bevorzugt mit Tageslicht zu beleuchten (siehe auch Kapitel „Tageslicht“). Grundsätzlich sind dafür die Arbeitsplätze so anzuordnen und auszurichten, dass hohe Leuchtdichten an Fenstern und vom Tageslicht beschienenen Flächen möglichst geringe Störungen bzgl. der im Raum zu verrichtenden Sehaufgaben bewirken.
Dies gilt insbesondere auch für die Arbeit am Bildschirm, um Beeinträchtigungen der Sichtbarkeit der Bildschirminformation zu vermeiden („Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten 90/270/EWG“), siehe Fußnote.
Insbesondere bei direktem Lichteinfall bei flachem Sonnenstand sind Lichtschutzvorrichtungen erforderlich. Im Allgemeinen erfüllen verstellbare Jalousien, die abschirmen, aber auch den Durchblick
erlauben, diese Anforderung in zufriedenstellendem Maße. Vielfach sind solche Einrichtungen zur Vermeidung des Wärmeeintrages durch Sonnenlicht in Form von Außenjalousien gegeben. In Kombination damit ist ein Lichtmanagement mit tageslichtabhängiger Konstantlichtregelung
hilfreich, um das Tageslicht bei Bedarf effizient mit der künstlichen Beleuchtung zu ergänzen.
In Büroräumen mit großer Raumtiefe ist zum Ausgleich fehlenden Tageslichtes eine circadian wirksame Beleuchtung zu empfehlen. Bei gleichzeitig guter Tageslichtversorgung der fensternahen Arbeitsbereiche empfiehlt sich eine Steuerung mit tageszeitlich angepassten Sollwerten der Beleuchtungsstärke (siehe Abschnitt „Büroraumarten“ „Büroraumarten“).
Für eine weiterführend aufeinander abgestimmte Nutzung natürlichen und künstlichen Lichtes verfolgt das Wellumic-Konzept einen integralen Ansatz. In Kooperation der Unternehmen WAREMA und TRILUX werden für die örtlichen Gegebenheiten optimierte Lösungen entwickelt und angeboten (siehe auch www.wellumic.com).
Beleuchtungskonzepte
In Büroräumen können - abhängig von der Größe, den spezifischen Sehaufgaben und weiteren Aspekten - unterschiedliche Beleuchtungskonzepte umgesetzt werden. In Abbildung sind diese beispielhaft dargestellt.
Die raumbezogene Beleuchtung (Abbildung a) ist eine gleichmäßige (Allgemein-)Beleuchtung des Raumes. Sie ist anzuwenden, wenn an allen Stellen etwa gleich gute Sehbedingungen vorliegen sollen, wenn die Arbeitsbereiche und ihre räumliche Ausdehnung zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt sind und wenn eine flexible Anordnung der Bildschirmarbeitsplätze erwünscht ist. Je nach Geometrie bzw. Art des Büroraumes (siehe Abschnitt „Büroraumarten“) ist eine um ein bis zwei Stufen erhöht geplante Beleuchtungsstärke in Kombination mit einem geeigneten Lichtmanagement-System zu empfehlen.
Die arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung ist die Beleuchtung einzelner oder räumlich zusammenhängender Arbeitsplätze und deren unmittelbare Umgebung (siehe auch Kapitel „Umgebungsbereiche”). Die Planung einer solchen Beleuchtung mit stationären Leuchten erfordert die Kenntnis über die genaue Position der Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsbereiche (Abbildung b). Alternativ kann die Verwendung mobiler Beleuchtungssysteme erfolgen (Abbildung c). Die arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung empfiehlt sich insbesondere in Räumen mit Arbeitsplätzen unterschiedlicher Seh- und Beleuchtungsanforderungen. Sie ist ebenfalls geeignet, um durch unterschiedliche Helligkeitsniveaus „Arbeitsinseln“ zu schaffen und dadurch die visuelle Atmosphäre des Raumes positiv zu beeinflussen.
Insbesondere in Büros, die als Coworking Spaces betrieben werden (siehe Abschnitt „Coworking und New Work“), unterstützt sie eine räumliche Struktur voneinander abgesetzter Nutzungsbereiche. Moderne Lichtsteuerungssysteme, z. B. mit intuitiver Bedienung per Smartphone-App, erhöhen zusätzlich die Individualität und damit die Akzeptanz durch den Nutzer (Abbildung d). Sie gewährleisten zusätzlich maximale Effizienz, auch unter Berücksichtigung erhöhender Kontextmodifikatoren für das geplante Beleuchtungsniveau.
Die teilflächenbezogene Beleuchtung ist eine Beleuchtung, mit der ein einzelner Bereich der Sehaufgabe gesondert beleuchtet werden kann und damit lokal die Erfüllung erhöhter Anforderungen ermöglicht. Es wird hierzu eine Teilfläche zusätzlich zur allgemeinen Beleuchtung, die arbeitsbereichsbezogen oder raumbezogen sein kann, z. B. durch eine Arbeitsplatzleuchte beleuchtet, die Lesen und Schreiben auf horizontalen Sehaufgaben mit erhöhter Beleuchtungsstärke ermöglichen soll.
Die teilflächenbezogene Beleuchtung kann angewendet werden, wenn die Beleuchtung einzelner Bereiche an unterschiedliche Tätigkeiten und Arbeitsmittel, an besonders schwierige Sehaufgaben oder an das individuelle Sehvermögen des Nutzers (z. B. eines älteren Menschen) bzw. an individuelle, unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen angepasst werden soll. Bei mobilen Beleuchtungssystemen kann dieses Beleuchtungskonzept auch angewendet werden, wenn die Anordnung der Arbeitsbereiche zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt ist.
Eine circadian wirksame Beleuchtung sollte unabhängig von der Anordnung der Leuchten in Erwägung gezogen werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Planung im Sinne des „Human Centric Lighting“. Im Zuge der immer flexibleren und dynamischer werdenden Arbeitswelt zwischen Homeoffice und Arbeitsplatz müssen Lichttechnologien diesen Weg mitgehen, um das HCL-Lichtkonzept bestmöglich zu unterstützen. Die Rolle und die Position der Lichtplaner in der Baubranche entwickeln sich dahingehend weiter und die Lichtindustrie muss mit innovativen Konzepten die richtigen Lösungen ermöglichen. Das Ziel dabei ist eine ganzheitliche Berücksichtigung der Wirkung der künstlichen Beleuchtung. Die Betrachtung reicht insbesondere über die lichttechnische Erfüllung der Sehaufgabe hinaus. Die Unterstützung der inneren Uhr durch einen programmierten Tagesverlauf des Lichtspektrums (siehe Abbildung) ist ein zentraler Aspekt dieses Konzeptes (siehe auch Kapitel „Melanopische Wirksamkeit des Lichtes“). Geeignete Lichtmanagementsysteme verfügen über die kombinierten Funktionen des Energiesparens und der dynamischen Farbtemperatursteuerung. Die Verfügbarkeit geeigneter „Active“- Leuchten ist dank voranschreitender LED-Technik über das gesamte TRILUX-Portfolio gegeben (siehe Kapitel „Human Centric Lighting und Lichtplanung“).
Die Richtlinie ist in den europäischen Ländern in nationale Verordnungen umgesetzt, z. B. in Deutschland in die Abeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“. Dort heißt es: „Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.“