Kindergärten müssen ausreichendes Tageslicht aufweisen. Tageslicht und der Blick nach außen fördert die visuelle Erfahrung mit der Außenwelt, was für Kinder besonders wichtig ist. Sonnenschutz an den Fenstern ist hier weniger wichtig als in Arbeitsstätten, etwa mit Bildschirmgeräten. Im Gegenteil: Einfallende Sonnenstrahlen erzeugen helle Lichtstreifen und scharfe Schattenkanten, die die kindliche Erlebniswelt bereichern.
Kindergärten, Vorschulen
Die künstliche Beleuchtung in Kindergärten, Kindertagesstätten und Vorschulen (Spielzimmer und Krippenräume) sollten durch Formen und Farben der Beleuchtungskörper der Erlebniswelt von Kindern entsprechen und aus zwei Beleuchtungssystemen bestehen.
Die Behaglichkeitsbeleuchtung, die in den Morgen- bzw. Abendstunden an dunklen Tagen oder in der dunklen Jahreszeit den Kindern den Wechsel vom heimischen Wohnumfeld in den vorschulischen Bereich erleichtern soll. Die Beleuchtungsstärke von etwa 100 lx kann mit quadratischen oder runden Leuchten mit Kompaktleuchtstofflampen oder LEDs erreicht werden. Dimmen der Beleuchtung kann den Anpassungseffekt noch unterstützen, die Raumatmosphäre fördern und auch eine Assoziation an den Helligkeitsverlauf des Tageslichtes herstellen.
Die Funktionsbeleuchtung, die bei wetter-, tages- bzw. jahreszeitlich bedingtem unzureichendem oder gänzlich fehlendem Tageslicht mindestens die in EN 12464-1 genormten Werte der Beleuchtungsstärke von 300 lx erreichen soll. Leuchten mit Leuchtstofflampen oder LEDs, aus formalen Gründen quadratische oder runde Bauformen, und Lampen mit guter bis sehr guter Farbwiedergabe (Farbwiedergabe-Index) sind zu bevorzugen. Eine tageslichtabhängige Steuerung bzw. Regelung hilft Energiekosten einsparen.
Die Behaglichkeitsbeleuchtung ist nur über eine begrenzte Zeit vorzusehen. Anschließend wird auf die Funktionsbeleuchtung umgeschaltet bzw. hochgedimmt. Dies erfolgt, wenn sich die Kinder an die neue Umgebung angepasst haben. Das erkennt man z. B. auch daran, dass sie sich dem intensiven Spielen, Lesen, Malen und Schreiben zuwenden, was höhere Beleuchtungsniveaus erfordert.
Zusätzlich zum höheren Beleuchtungsniveau verändert sich im Laufe des Tages auch die Lichtfarbe des natürlichen Lichtes. Im Hinblick auf die melanopische Wirkung des Tageslichtes auf den Menschen (siehe Kapitel, „Licht und nicht-visuelle Wirkungen”) gibt es in Kindertagesstätten gute Gründe, die künstliche Beleuchtung den Farbveränderungen des Tageslichtes anzupassen. Großflächige Lichtdecken mit dynamischen Farbwechseln können für eine oder zwei Stunden pro Tag eingeschaltet werden, um so einen Mangel an biologisch adäquatem Tageslicht – vor allem in der dunklen Jahreszeit – zu kompensieren. Dieses zusätzliche Beleuchtungssystem kann automatisch mit einer Zeitschaltuhr, einem Lichtmanagementsystem oder auch manuell geschaltet werden.
Die Behaglichkeitsbeleuchtung kann z. B. Gruppen- und Spielräume, Essräume und Ruheräume sowie Flure betreffen. Räume der Grundversorgung, wie Küchen, Sanitärbereiche, Garderobe und Erste-Hilfe-Bereiche müssen jedoch ständig die Funktionsbeleuchtung aufweisen.
Lernräume in Vorschulen für die Vorbereitung auf die zukünftige schulische Erziehung sind beleuchtungstechnisch wie Unterrichtsräume mit freier Sitzanordnung zu beleuchten.
Um Gefahren für die Kinder zu vermeiden, sollten die Leuchten, die von Kindern erreicht werden können, eine geschlossene Bauform haben und kindersicher montiert sein.
In Mehrzweckräumen sind ggf. ballwurfsichere Leuchten vorzusehen (siehe Kapitel „Ballwurfsichere Leuchten").