Die Beleuchtung von Hörsälen, insbesondere bei ansteigendem Gestühl, muss aus der Sicht der Zuhörer gut entblendet sein. Dies kann mit unterschiedlichen Strategien erreicht werden:
Hohe Leuchtdichten der Lichtaustrittsflächen werden zum Auditorium hin abgeschirmt;
hohe Leuchtdichten werden durch einen großflächigen Lichtaustritt vermieden;
hohe Leuchtdichtekontraste werden durch eine insgesamt helle Umgebung, insbesondere durch Deckenaufhellung, vermieden.
Die Entscheidung für eines der Konzepte hängt wesentlich von der angestrebten Nutzung des Raumes ab, bei der eine kommunikative Öffnung des Raumes oder eine Fokussierung auf den Vortag im Vordergrund stehen kann.
Aus der Sicht des Vortragenden ist in jedem Fall die Blendung nur bedingt zu begrenzen. Im Gegenteil: Er steht ggf. sogar im Rampenlicht, sollte angestrahlt sein, damit sich das Auditorium auf ihn konzentriert.
Oft sind Hörsäle fensterlos, so dass der in EN 12464-1 festgelegte Wert der Beleuchtungsstärke von 500 lx eher als zu gering angesehen werden muss, um z. B. an hellen Sommertagen des Gefühl des Eingeschlossenseins zu vermeiden.