Pflege- und Seniorenheime Nach EN 12464-1 sollten die Wände mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 75 lx und die Decke von mindestens 50 lx beleuchtet sein, Gleichmäßigkeit für beide ≥ 0,10. Doppelte Werte sind anzustreben. Für die Kommunikation ist bei sitzenden Personen (stehenden Personen) in 1,2 m (1,6 m) über dem Boden eine zylindrische Beleuchtungsstärke Ez von mindestens 150 lx mit einer Gleichmäßigkeit von ≥ 0,10 erforderlich (gilt bei einem Wartungswert der Beleuchtungsstärke von ≥ 500 lx).