Bildschirme sind in industriellen und handwerklichen Arbeitsstätten nicht mehr wegzudenken. Sie sind Standard. In Arbeitsräumen, die primär nicht für Bildschirmarbeit ausgelegt sind, z. B. in Schalterhallen, im Fertigungs- und Lagerbereich sowie in ähnlichen Arbeitsstätten, kann es also neben den für Industrie und Handwerk typischen Arbeitsplätzen auch einzelne Bildschirmarbeitsplätze geben.
Es ist jedoch – auch aus wirtschaftlichen Gründen – nicht zweckmäßig, den gesamten Arbeitsraum – etwa eine Produktionshalle – nur wegen einiger Kontroll- oder Steuerungsmonitore mit einer bildschirmgerechten Beleuchtung (siehe Kapitel „Beleuchtung von Büros und Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen”) auszurüsten. In diesen Fällen kann die Beleuchtung des Arbeitsraumes bzw. des Bereiches der Sehaufgabe für einzelne Bildschirmarbeitsplätze entsprechend ergänzt werden. In Bezug auf die Begrenzung von Direkt und Reflexblendung, die von der Raumbeleuchtung verursacht wird, sind zusätzliche arbeitsplatzbezogene Maßnahmen zweckmäßig, wie
Abschirmung blendender Lichtquellen, z. B. der Raumbeleuchtung,
Stellwände am einzelnen Bildschirmarbeitsplatz,
Deckenelemente und Lichtsegel zur Abschirmung und
Orientierung der Arbeitsplätze nach den vorgegebenen Beleuchtungsverhältnissen.
Bei der Auswahl dieser Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die maximal zulässigen Leuchtdichtewerte in Bezug auf die Vermeidung von Reflexen auf dem Bildschirm nicht überschritten werden (siehe Kapitel „Beleuchtung von Büros und Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen”). Die Spiegelung leuchtender Flächen von Leuchten mit Lampen sehr hoher Leuchtdichte am Bildschirm – wie sie z. B. bei der Beleuchtung durch Leuchten mit Hochdruck-Entladungslampen auftreten können – ist besonders störend und muss daher vermieden werden, z. B. durch die oben angegebenen arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen. Bei allen solchen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass die übrigen Kriterien der Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen, wie die Beleuchtungsstärke, nicht negativ beeinflusst werden. In diesen Fällen können in Ergänzung der übrigen Beleuchtung an einzelnen Bildschirmarbeitsplätzen geeignete Arbeitsplatzleuchten eingesetzt werden. Planungswerte siehe auch Tabelle „Arbeitsplatzbezogene Beleuchtung” im Kapitel „Beleuchtung von Büros und Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen”.