Ähnlich wie die 1...10-V Schnittstelle beruht auch DALI auf einer Kleinspannung (16 Volt), die nicht als Schutzkleinspannung ausgeführt ist. DALI-Leitungen müssen netzspannungsfest ausgeführt sein und dürfen in gemeinsamer Mantelleitung mit der Netzspannung verlegt werden (z. B. NYM, 5-adrig, siehe Abbildung). Die Übertragungsfrequenz des DALI-Signals ist im Unterschied zum DMX-Signal ausreichend niedrig, dass ein Abschlusswiderstand oder die Einschränkung auf die Leitungsverlegung als Strang nicht erforderlich sind. Eine 5-Leiter-Verdrahtung mit für die Zweckbeleuchtung allgemein üblicher Leitungsführung hat sich bewährt. Die Leitungslänge ist auf 300 m begrenzt (bei 1,5 mm²).
DALI-Installation
Für die Ansteuerung der Betriebsgeräte wird im Unterschied zur 1…10 V-Schnittstelle der Steuerstrom im DALI-System nicht von Betriebsgerät bereitgestellt. Das Betriebsgerät ist also eine passive Komponente und benötigt einen Steuerstrom, der von einer DALI-Stromquelle erzeugt wird. Viele Steuergeräte verfügen über eine integrierte DALI-Stromquelle, sie kann aber auch als separate Komponente ausgeführt sein.
Der zulässige Steuerstrom auf einer DALI-Leitung ist auf einen Maximalwert von 250 mA begrenzt. Der Steuerstrom-Bedarf der angeschlossenen Betriebsgeräte beträgt maximal 2 mA je DALI-Adresse. Die integrierten DALI-Stromquellen marktüblicher Steuergeräte liefern in der Regel 128 mA oder weniger, womit auch für einen etwaigen Broadcast-Betrieb die Anzahl der betreibbaren Teilnehmer auf 64 oder weniger begrenzt sein kann. Bei Anschluss von DALI-2-Steuerkomponenten ist ggf. auch deren Steuerstrom-Bedarf zu berücksichtigen.
In der Regel ist beim Anschluss der DALI-Teilnehmer an die Schnittstelle nicht auf die Polarität zu achten. Dies ist jedoch nicht Teil der Festlegung des DALI-Standards, sondern den jeweiligen Herstellern freigestellt. Bei Parallelbetrieb mehrerer DALI-2-Steuergeräte im Multi-Master-Betrieb ist grundsätzlich auf deren Schnittstellen-Polarität zu achten (siehe Abbildung).