In Sport- und Turnhallen wird mit sich schnell bewegenden Bällen gespielt, deren kinetische Energie elektrische Betriebsmittel zerstören kann. Abgesehen vom Verlust der Funktion der Betriebsmittel können auch Teile davon herabfallen und eine Unfallgefahr für Menschen darstellen. Daher sind in Deutschland in der Norm DIN 18032-1 „Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Grundsätze für Planung und Bau“ die bautechnischen Anforderungen für Sporthallen festgelegt. Danach müssen Leuchten und deren Zubehör, wie Tragschienen und Aufhängemittel, ballwurfsicher sein.
Ballwurfsicherheit, Ballschussprüfung
e Die Prüfbedingungen auf Ballwurfsicherheit von Sporthallenleuchten sind in DIN 18032-3 „Hallen für Turnen und Spiele, Prüfung der Ballwurfsicherheit“ und in DIN 57710-13 „Leuchten mit Betriebsspannung unter 1.000 V, Ballwurfsichere Leuchten“ beschrieben. Danach werden die Leuchten mit einem Ballschussgerät getestet. Nach insgesamt 36 Handballbeschüssen aus drei Richtungen mit einer Aufprallgeschwindigkeit von etwa 60 km/h dürfen die Leuchten keine wesentlichen Beschädigungen aufweisen, vor allem dürfen die Lampen nicht zerbrechen und keine Teile während des Tests herunterfallen. Als Zeichen für die Ballwurfsicherheit wird das Ball-Symbol erteilt.
In Sport- und Tennishallen ist die Installation von Anbauleuchten unmittelbar an der Hallendecke nicht immer möglich oder zweckmäßig. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn durch Unterzüge oder Lichtkuppeln keine durchgehende Montagefläche zur Verfügung steht oder wenn zum Spielfeld hin ausgerichtete Leuchten lichttechnische Vorteile bieten. In diesen Fällen ist die Montage an Tragschienen zu empfehlen. Die Ballwurfsicherheit muss auch in dieser Montageart geprüft und gewährleistet sein.
Die uneingeschränkte Ballwurfsicherheit bei Anbaumontage und abgehängter Montage ist grundsätzlich nur dann sichergestellt, wenn die Herstellerhinweise in der Montageanleitung beachtet werden.
Damit sich keine Tennisbälle im optischen System verfangen können, sollten in Tennishallen nur Leuchten mit geschlossenen Prismenabdeckungen oder mit geeigneten Rastern verwendet werden. Bedingt durch den Durchmesser von Tennisbällen von 63,5 mm bis 66 mm sollten Rasterfelder entsprechend eng dimensioniert sein. In Anlagen mit noch kleineren Bällen, z.B. Squash, sind nur geschlossene Leuchten zulässig.