Spannungsfall
In größeren Beleuchtungsanlagen können erhebliche Leitungslängen auftreten. Aufgrund der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorgungsunternehmen darf im Hauptstromversorgungssystem (Verbindungsleitungen zwischen der Übergabestelle und dem Zähler) bei einem Leistungsbedarf von bis zu 100 kVA der Spannungsfall nicht mehr als 0,5% betragen. Nach VDE 0100-520 darf der Spannungsfall bis zum Verbrauchsmittel nur maximal 4% betragen, d. h. bei 230V nicht mehr als 9,2 V und bei 400 V nicht mehr als 16,0 V.