Die äquivalente Schallabsorptionsfläche A in m2 ist die Fläche, die die gesamte Schallabsorption des Raumes (Wände, Decken, Dekorationen usw.) repräsentiert (Schallabsorptionsgrad 100 %). Sie ist die Summe der Produkte aus allen den Raum begrenzenden Teilflächen Si (einschließlich der Oberflächen von Gegenständen im Raum) und ihren Schallabsorptionsgraden αi. Je größer die äquivalente Absorptionsfläche eines Raumes ist, um so gedämpfter und leiser ist er.
Äquivalente Schallabsorptionsfläche
Die Gleichung für die äquivalente Schallabsorptionsfläche A ist in Abbildung grafisch dargestellt. Hieraus lässt sich A in Abhängigkeit vom Raumvolumen V und der Nachhallzeit T ermitteln.
Die Differenz
zwischen Schallleistungspegel LWA und Schalldruckpegel LPA ist in Abbildung b in Abhängigkeit der äquivalenten Schallabsorptionsfläche A dargestellt. Damit lässt sich aus den gemessenen Schallleistungspegeln, wie sie z. B. in den Planungsunterlagen für Abluftleuchten enthalten sind, der in dem betreffenden Raum vorhandene Schalldruckpegel ermitteln.
Bei mehreren Schallquellen (Anzahl N) mit gleichem Schallleistungspegel LWA erhöht sich der Gesamtschallleistungspegel LWA, ges um den Betrag ΔL2 nach der Formel
Diese Formel ist in Abbildung c ausgewertet.
Beispiel:
Für einen Büroraum mit einem Raumvolumen V = 200 m3 und einer Nachhallzeit T = 0,5 s, siehe Tabelle, ergibt sich eine äquivalente Schallabsorptionsfläche A = 65 m2, Abbildung a.
Hierfür ergibt sich eine Differenz zwischen Schallleistungspegel LWA und Schalldruckpegel LPA von 12 dB(A), Abbildung b. Für eine Schallquelle (z. B. eine luftdurchströmte Leuchte) mit einem Schallleistungspegel LWA = 30 dB(A) ist in diesem Raum ein Schalldruckpegel LPA = 30 dB(A) - 12 dB(A) = 18 dB(A) zu erwarten. Befinden sich im Raum z. B. 12 gleichlaute Schallquellen, erhöht sich der gesamte Schallleistungspegel gemäß Abbildung c von 30 dB(A) auf etwa 41 dB(A).