Als „Vorschaltgerät” wird in der Regel ein Betriebsgerät für ein Leuchtmittel bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Vorrichtung, die zwischen den Versorgungsstromkreis und ein oder mehrere Leuchtmittel geschaltet ist.
Im Falle des Betriebs von LED stellt es den geforderten, konstanten Strom bzw. die konstante Spannung zur Verfügung. Im Falle des Betriebs von Entladungslampen dient es hauptsächlich dazu, den Lampenstrom auf den geforderten Wert zu begrenzen.
Ein Vorschaltgerät kann auch aus mehreren Komponenten bestehen. Es kann z. B. einen Transformator für die Versorgungsspannung enthalten, den Leistungsfaktor korrigieren und allein oder in Verbindung mit einem Startgerät die erforderlichen Voraussetzungen für die Zündung und den Betrieb der Lampe(n) schaffen.