Em und Lm sind gemäß ASR A3.4 (siehe Kapitel „Technische Regeln für Arbeitsstätten”) der jeweils örtliche Mittelwert der Beleuchtungsstärke (mittlere Beleuchtungsstärke) bzw. Leuchtdichte (mittlere Leuchtdichte, gekennzeichnet durch den Querstrich über E bzw. L) auf der Bewertungsfläche bzw. im Bereich der Sehaufgabe, der z. B. aufgrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mindestens erreicht werden muss und zu keiner Zeit unterschritten werden darf. Der Begriff ist identisch mit dem in den europäischen Normen verwendeten Wartungswert.
M
Die mittlere Beleuchtungsstärke E ist der örtliche Mittelwert der Beleuchtungsstärke (gekennzeichnet durch den Querstrich über dem E) auf der Bewertungsfläche bzw. im Bereich der Sehaufgabe. Ein zeitlicher Mittelwert ist in der Lichttechnik nicht definiert.
L, örtlicher Mittelwert der Leuchtdichte (gekennzeichnet durch den Querstrich über dem L) auf der Bewertungsfläche. Die (mittlere) Leuchtdichte ist im Allgemeinen abhängig vom Blickwinkel, unter dem das Objekt betrachtet wird. Ein zeitlicher Mittelwert ist in der Lichttechnik nicht definiert.
L(γ) = I(γ) / A(γ).
Die mittlere zylindrische Beleuchtungsstärke Ez ist der örtliche Mittelwert der zylindrischen Beleuchtungsstärke Ez (gekennzeichnet durch den Querstrich über dem ) auf der Bewertungsfläche bzw. im Bereich der Sehaufgabe. Ein zeitlicher Mittelwert ist in der Lichttechnik nicht definiert.
Der Mittelwert der vertikalen Beleuchtungsstärke Ev auf einer Zylinderoberfläche ergibt die zylindrische Beleuchtungsstärke Ez. Das Verhältnis der zylindrischen und der horizontalen Beleuchtungsstärke Eh definiert die Schattigkeit Ez/Eh an diesem Punkt. Die Schattigkeit bestimmt die Erkennbarkeit dreidimensionaler Objekte und wird auch Modelling genannt. In Innenräumen soll ihr Wert in 1,2 m über dem Boden zwischen 0,3 und 0,6 betragen.