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Beschwerdeverfahren (LkSG*) & Hinweisgebersystem

*LkSG=deutsches Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

Wir leben eine Kultur der Offenheit, Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht, in der unsere Beschäftigte sowie Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und sonstige Dritte Risiken und/oder Verstöße in unserem Tätigkeits- und Geschäftsumfeld ohne Angst vor Repressalien/Nachteilen melden können.

Interne und externe Personen können unser Hinweisgebersystem nutzen, um uns über Verstöße oder Risiken zu informieren. Dies ermöglicht uns, Risiken so früh wie möglich zu erkennen und zu beheben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, weiteres Fehlverhalten zu verhindern und potenzielle ökologische, menschliche, finanzielle und andere nachteilige Auswirkungen zu begrenzen.

Über unseren internen Meldekanal, welchen wir über einen externen, zertifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen, können Hinweise zu Verstößen oder Risiken gegen LkSG/EU-Recht/nationales Recht/ Verstöße gegen den ZVEI-VDMA Code of Conduct (dem innerhalb der TRILUX geltenden Verhaltenskodex) anonym gemeldet melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.

HINWEIS: Bei diesem Hinweisgebersystem handelt es sich um ein vertrauliches Beschwerdeverfahren der TRILUX Gruppe. Die TRILUX GmbH & Co. KG, Arnsberg kommt hiernach ihrer gesetzlichen Pflicht nach, ein Beschwerdeverfahren für alle unternehmensinternen und -externen Personen zur Verfügung zu stellen, die Kenntnis von einem bestehenden Risiko oder einer Verletzung der nach dem LkSG geschützten Rechtspositionen und umweltbezogenen Pflichten im eigenen Geschäftsbereich oder durch Lieferanten haben bzw. unmittelbar davon betroffen sind. Hier können Sie schnell und einfach aufrichtige und ernsthafte Bedenken zu Fehlverhalten oder Missständen melden, die menschenrechtliche und/ oder umweltbezogene Risiken bzw. Pflichtverletzungen betreffen (siehe auch § 2 LkSG), z.B. Ungleichbehandlung, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Schutz vor Machtmissbrauch, Zwangs- und Kinderarbeit und umweltbezogene Risiken wie bspw. Emissionen und Verunreinigungen von Luft, Wasser und Boden oder die Ausfuhr gefährlicher Stoffe.

Bitte nehmen Sie die Datenschutzinformationen zum Beschwerdeverfahren LkSG/Hinweisgebersystem zur Kenntnis.

Hier geht es zum TRILUX Hinweisgebersystem

Bitte beachten Sie, dass dieser Meldekanal nicht für Reklamationen und/oder allgemeine Kundenbeschwerden zur Verfügung steht.

Verfahrensordnung und Anleitung

Hier finden Sie dazu unsere Verfahrensordnung und dieKurz-Anleitung. Bei Rückfragen stehen Ihnen am Ende dieses Artikels unter,,FAQ“ Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns gern an whistleblower@trilux.com

Datenschutzhinweise

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Datenschutzhinweise TRILUX.COM Datenschutzhinweise TRUSTY-REPORT

TRILUX Beschwerdeverfahren & Hinweisgebersystem

Schritt 1: Sie haben strafrechtliche, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße erkannt und möchten diese gerne melden?

Schritt 2: Dann geben Sie uns einen Hinweis über unsere interne Meldestelle: über den Link oben gelangen Sie zur Plattform.

Schritt 3: Hinweise können auch anonym eingereicht werden ohne persönliche Konsequenzen fürchten zu müssen; Hinweise müssen stets sachlich richtig und fair sein!

Schritt 4: Eingangsbestätigung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Die Meldung wird von Sachbearbeitern kategorisiert, überprüft und anschließend der Sachverhalt bewertet.

Schritt 5: Während des Verfahrens können Sie über das System-Postfach den Status des Verfahrens jederzeit einsehen. Notieren Sie dafür Benutzernamen und Passwort!

Schritt 6: Der Sachbearbeiter leitet alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ein.

Schritt 7: Spätestens nach 3 Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über das Verfahren und die geplanten oder ergriffenen Folgemaßnahmen.

FAQ

Grundsätzlich dürfen alle internen und externen Personen, die Kenntnis über Verstöße im Geschäftsbereich von TRILUX und der verbundenen Unternehmen oder in der Lieferkette von TRILUX erlangt haben, das System nutzen. Dazu gehören unter anderem ehemalige, derzeitige oder zukünftige Mitarbeiter, Mitarbeiter von Auftragnehmern, Lieferanten oder Subunternehmern, Selbstständige und Personen, die dem Leitungs-oder Aufsichtsorgan angehören und Kunden.

Es können alle strafrechtlichen, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verstöße gemeldet werden. Darunter fallen zum Beispiel: Bestechung und Korruption, Geldwäsche, Diebstahl, wettbewerbswidriges Verhalten, Schaden an der Umwelt, Mobbing, Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, moderner Sklaverei und Kinderarbeit, Gefahren am Arbeitsplatz und vieles mehr.

Bearbeitet werden die Meldungen von geschulten Sachbearbeitern innerhalb der TRILUX-Gruppe. Diese Personen besitzen in Bezug auf die Bearbeitung der Meldungen Weisungsabhängigkeit, um eine unabhängige und unparteiische Bearbeitung der Fälle zu gewährleisten.

Ja, Meldungen können vollkommen anonym ohne Angabe von persönlichen Daten gemacht werden.

Ja, alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt und nur an die Sachbearbeiter und Stellen weitergeleitet, die für die Behebung von identifizierten Verstößen erforderlich sind.

Wenn eine Meldung abgegeben wurde erhalten Sie unverzüglich, jedoch spätestens nach 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Diese Empfangsbestätigung erhalten Sie je nachdem ob die Meldung anonym oder nicht anonym abgegeben wurde im Postfach der "Trusty" Plattform oder per E-Mail. Im Anschluss wird die Meldung von den Sachbearbeitern kategorisiert, überprüft und bewertet. Spätestens nach 3 Monaten erhalten Sie ein Feedback mit Informationen darüber, welche Folgemaßnahmen schon durchgeführt wurden oder geplant sind und eine Begründung für die eingegangenen Schritte.

Ja, Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von persönlichen Informationen kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen. Verstöße gegen diesen Grundsatz sind nicht erlaubt und werden sanktioniert.

Wenden Sie sich an unsere(n) Beauftragte(n) für das Beschwerde-/Hinweisgeberverfahren unter whistleblower@trilux.com

Nein, die Nutzung ist freiwillig.

Ja, per E-Mail an whistleblower@trilux.com, dies erfolgt jedoch nicht anonym.

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